Antrag auf Vorbescheid: Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle - Fl.-Nr. 667 der Gemarkung Figlsdorf, Meilendorf 17 a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 26.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Nach Kenntnisstand des Bauamtes wird durch die Antragsteller keine aktive Landwirtschaft mehr betrieben. Die Tierhaltung wurde bereits aufgegeben und sämtliche landwirtschaftliche Flächen wurden verpachtet. Lediglich ein untergeordneter Anteil von ca. 7 ha Waldfläche wird noch durch die Antragsteller bewirtschaftet. Anhand dieser bewirtschafteten Waldflächen lässt sich jedoch nach Auffassung des Bauamtes kein privilegierter landwirtschaftlicher bzw. forstwirtschaftlicher Betrieb ableiten. Folglich liegt keine Genehmigungsfähigkeit im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor.
Auch liegt kein sonstiges Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB vor.
Diskussionsverlauf
Es entsteht eine kurze Diskussion darüber, wer tatsächlich das Vorliegen einer landwirtschaftlichen Privilegierung zu prüfen hat. Die Mehrheit des Gremiums sieht hier nicht den Bauausschuss, sondern das Landratsamt Freising als Genehmigungsbehörde in der Pflicht. Zudem habe man auch bereits bei wesentlich kleineren Waldflächen sogar einen Neubau genehmigt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf der Fl.-Nr. 667 der Gemarkung Figlsdorf, Meilendorf 17 a, wird unter der Auflage erteilt, dass eine landwirtschaftliche Privilegierung tatsächlich vorliegt und nachgewiesen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Dokumente
Lageplan Meilendorf 17 a (.pdf)
Datenstand vom 16.02.2023 16:33 Uhr