Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, mit Schreiben vom 10.03.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 6.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Im Zuge des vorausgegangenen Beteiligungsverfahrens hat der Markt Nandlstadt nun reagierend auf die Stellungnahme des Landratsamts Freising, Immissionsschutzbehörde beschlossen, das ursprünglich im Bebauungsplan als Mischgebiet gedachte Areal als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen und damit die zuvor beabsichtigte Fassung mit der Ausweisung als Mischgebietsfläche und Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich wieder rückgängig zu machen.
Eine der wesentlichen Änderungen, die im Zuge des vorausgegangenen Beteiligungsverfahrens in den neuen Planentwurf aufgenommen wurden, ist die Ergänzung der Festsetzungen zum Lärmschutz auf Basis der in Auftrag gegebenen Erstellung der Schalltechnischen Untersuchung der BL-Consult Piening GmbH vom 21. Oktober 2022.
Diese und die übrigen aus der Planfassung von November 2022 ersichtlichen Änderungen und Ergänzungen am Planentwurf nehmen wir zur Kenntnis. Auf unsere Äußerungen im Rahmen der vorausgegangenen Beteiligungsverfahren, denen keine darüber hinaus gehenden Anmerkungen hinzuzufügen sind, sei prinzipiell verwiesen.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Gelegenheit zur Äußerung zu o.a. Bauleitplanverfahren des Marktes Nandlstadt.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 10.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 10.03.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 09:23 Uhr