Bauantrag: Errichtung eines Wintergartens und Erweiterung des bestehenden Balkons - Fl.-Nr. 932/60 der Gemarkung Baumgarten, Ludwig-Thoma-Straße 36 b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Kollerhölzl“. Da der zu Errichtende Wintergarten und die Balkonerweiterung außerhalb der festgesetzten Baugrenzen und an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen, sind sowohl Befreiungen von den Festsetzungen Nr. 1.41 „Überbaubare Grundstücksflächen durch Baugrenzen“ und 1.42 „Verbot der Unterschreitung von Grenzabständen“ als auch eine Abweichung von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen) erforderlich. Hinsichtlich der Erteilung der benötigten Befreiungen und des benötigten Einvernehmens zur Abweichung bestehen von Seiten des Bauamtes keine Bedenken. Die Genehmigungsgrundlage ist § 30 Abs. 1 BauGB. 


Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Wintergartens und die Erweiterung des bestehenden Balkons auf der Fl.-Nr. 932/60 der Gemarkung Baumgarten, Ludwig-Thoma-Straße 36 b, wird unter jeweiliger Befreiung von der Festsetzung 1.41 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Kollerhölzl“ hinsichtlich der Errichtung des Wintergartens und der Balkonerweiterung außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen/Baugrenzen und von der Festsetzung 1.42 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Kollerhölzl“ hinsichtlich der Unterschreitung der Grenzabstände, und unter Abweichung von Art. 6 BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen, erteilt. 

Dokumente
Lageplan Ludwig-Thoma-Straße 36 b (.pdf)

Datenstand vom 21.06.2023 19:58 Uhr