Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf den Fl.Nrn. 1102 und 1117 Gem. Airischwand durch die Fa. Tetra r. e GmbH (hier: Tektur) - Beschlussfassung über die Rücknahme des Zurückstellungsantrags aufgrund des Beschlusses vom 23.03.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.03.2023 beschlossen, einen Antrag auf Zurückstellung bzgl. des Vorbescheids zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf den Flur-Nrn. 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand (Tektur) zu stellen. Gleichzeitig wurde hilfsweise beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für dieses Vorhaben zu versagen.

Der Antrag wurde der zuständigen Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Freising weitergeleitet. Das Landratsamt sieht zum einen das gemeindliche Einvernehmen für diesen Vorbescheid nicht als erforderlich an, dieses werde erst im folgenden Vollantragsverfahren abgefragt. Des Weiteren sieht das Landratsamt keine Voraussetzungen, dem Antrag des Marktes Nandlstadt auf Zurückstellung des Vorhabens bis zum Abschluss des Verfahrens zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zu entsprechen. Die Immissionsschutzbehörde bittet den Marktgemeinderat nun anstelle einer förmlichen Ablehnung des Antrags auf Zurückstellung um Aufhebung des Beschlusses vom 23.03.2023 und Zurücknahme des Antrags.

Die Verwaltung teilt die Rechtsauffassung des Landratsamtes Freising nicht und empfiehlt dem Marktgemeinderat daher, den Antrag auf Zurückstellung aufrecht zu erhalten, um einen ggf. rechtsbehelfsfähigen und ausreichend begründeten schriftlichen Ablehnungsbescheid herbeizuführen.

Beschlussempfehlung

Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 23.03.2023 und der damit verbundene Antrag auf Zurückstellung des Antrags der Firma tetra r. e. GmbH auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf den Flur-Nrn. 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand (Tektur) wird ebenso aufrecht erhalten wie die hilfsweise Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum geplanten Vorhaben.

Diskussionsverlauf

Marktrat Stöckeler hält eine Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens für unsinnig, da an der beantragten Stelle auch laut Teilflächennutzungsplan Raum für Windkraft geplant wäre. 

Marktrat Unger verweist darauf, dass man ohnehin überlegen müsse, wie man bzgl. des Teilflächennutzungsplans weitermache. Laut Bundeswehr bestünden fast überall Hubschraubertiefflugzonen, man müsse klären, welche Bereiche überhaupt noch als Konzentrationsflächen ausgewiesen werden könnten und ob hierfür noch Geld ausgegeben werden solle.

Marktrat Schranner teilt die Auffassung von Marktrat Stöckeler nicht. Die neu beantragten Windräder seien über 50 m höher geplant als die vorherigen. Jeder private Bauherr müsse bereits bei der geringsten Abweichung eine komplettes Antragsverfahren mit Zustimmung der Gemeinde durchlaufen.

Marktrat Forster erachtet den Hinweis des Landratsamtes, dass generell das gemeindliche Einvernehmen hier nicht notwendig sei, als Frechheit. Auch solle der Landkreis selbst erst einmal sämtliche Potentialflächen auf den eigenen Gebäuden mit PV-Anlagen ausstatten. Marktrat Schönegge entgegnet, dass der Landkreis hier durchaus Vorreiter sei. An das Gremium appelliert er, jeder Tag ohne Windkraft sei ein verlorener Tag. Man solle daher die Verzögerungstaktik endlich aufgeben. Dem stimmt auch Marktrat Mörwald zu, das Hinauszögern werde langsam lächerlich.

Auf Nachfrage von Markträtin Schillinger nach dem weiteren Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung des TFLNP erklärt der Vorsitzende, dies müsse nach der Sommerpause diskutiert werden.

Marktrat Klier bemängelt die unseriöse Vorgehensweise des Landratsamtes Freising. Daraufhin fragt Marktrat Schranner an, ob es überhaupt Sinn mache, weiterzumachen. Auf seine Frage, ob die Stellungnahme der Bundeswehr bindend sei, sichert der Vorsitzende zu, dies zu klären.

Beschluss

Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 23.03.2023 und der damit verbundene Antrag auf Zurückstellung des Antrags der Firma tetra r. e. GmbH auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen auf den Flur-Nrn. 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand (Tektur) wird ebenso aufrecht erhalten wie die hilfsweise Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Datenstand vom 10.08.2023 10:41 Uhr