Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 23.06.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 4.1.8

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 23.06.2023 und nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der der Planungen keine Beeinträchtigungen, für die im baulichen Umfeld vorhandenen gewerblichen und handwerklichen Nutzungen resultieren dürfen. 
Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass u.a. der Punkt der betriebsüblichen Emissionen bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ enthalten ist. 
Ein Ziel des Marktes Nandlstadt ist es auch zukünftig die Bedingungen für eine gute Nutzungsmischung zu schaffen und einen lebendigen Ortsteil zu entwickeln, so dass Arbeiten und Wohnen nebeneinander funktioniert. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 23.06.2023 und nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der der Planungen keine Beeinträchtigungen, für die im baulichen Umfeld vorhandenen gewerblichen und handwerklichen Nutzungen resultieren dürfen. 
Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass u.a. der Punkt der betriebsüblichen Emissionen bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ enthalten ist. 
Ein Ziel des Marktes Nandlstadt ist es auch zukünftig die Bedingungen für eine gute Nutzungsmischung zu schaffen und einen lebendigen Ortsteil zu entwickeln, so dass Arbeiten und Wohnen nebeneinander funktioniert. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 10.08.2023 10:41 Uhr