Georg Bauer
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 12.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Vorentwürfe für die Konzentrationsflächen Windkraft datieren vom 23.05.2023. Die Unterlagen hierfür wurden ab dem 01.06.2023 öffentlich zugängig gemacht und auch auf der Homepage der Marktgemeinde veröffentlicht. Hieraus habe ich meine Informationen. Einwendungen dagegen können gemacht werden.
Es wurde u.a. für die geplanten Konzentrationsflächen ein Mindestabstand von 650 m zur Wohnbebauung im Außenbereich einheitlich festgelegt.
Ich bitte darum zur Wohnbebauung im Außenbereich auf 800 m Abstand zu gehen, zumal die Windräder immer höher werden. 800 m Mindestabstand zur Wohnbebauung wird allgemein empfohlen, das wird auch in einigen Stellen der Unterlagen angeführt.
Falls das in der endgültigen Fassung abgeändert werden würde, wäre das prima, die Flächen für die Konzentrationszonen müssen auch nicht mehr so groß sein, das habe ich zwischenzeitlich mal in der Presse gelesen.
Beschlussempfehlung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Abstände wurden so gewählt, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Flächengröße für Windkraft generiert werden kann. Bei der Wahl größerer Abstandsflächen würden keine sinnvollen Flächen für Windkraft mehr zustandekommen.
Datenstand vom 12.10.2023 13:47 Uhr