Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 20.02.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Die Aussage der Handwerkskammer München und Oberbayern bzgl. der Lage und Situierung des Sondergebiets wird zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bereits im Vorfeld der Bauleitplanung mit der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern abgestimmt und überprüft wurden. Die Regierung hat die Angemessenheit und Richtigkeit der Planung mit ihrem Schreiben vom 20.07.2023 und ihrer Stellungnahme zum in Rede stehenden Bauleitplanverfahren mehrfach bestätigt. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde das gesamte Ortsgebiet auf alternative Standorte untersucht. Ein geeigneter und verfügbarer Alternativstandort konnte nicht gefunden werden. Eine entsprechende Übersichtskarte ist Teil dieses Bebauungsplanes. Unter Abwägung dieser Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden, die vorliegende Planung an der betreffenden Verortung auszuweisen.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Ausweisung von Bauflächen für ortsansässige Handwerksbetriebe auch durch die Handwerkskammer begrüßt wird. Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wird durch den Schallschutzgutachter überprüft und, sofern sinnvoll, in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Dem Wunsch der Handwerkskammer, Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen, wird vom Marktgemeinderat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Die Aussage der Handwerkskammer München und Oberbayern bzgl. der Lage und Situierung des Sondergebiets wird zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bereits im Vorfeld der Bauleitplanung mit der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern abgestimmt und überprüft wurden. Die Regierung hat die Angemessenheit und Richtigkeit der Planung mit ihrem Schreiben vom 20.07.2023 und ihrer Stellungnahme zum in Rede stehenden Bauleitplanverfahren mehrfach bestätigt. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde das gesamte Ortsgebiet auf alternative Standorte untersucht. Ein geeigneter und verfügbarer Alternativstandort konnte nicht gefunden werden. Eine entsprechende Übersichtskarte ist Teil dieses Bebauungsplanes. Unter Abwägung dieser Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden, die vorliegende Planung an der betreffenden Verortung auszuweisen.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Ausweisung von Bauflächen für ortsansässige Handwerksbetriebe auch durch die Handwerkskammer begrüßt wird. Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wird durch den Schallschutzgutachter überprüft und, sofern sinnvoll, in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Dem Wunsch der Handwerkskammer, Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen, wird vom Marktgemeinderat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr