Ortschaft Gründl und Kollersdorf, mit Schreiben vom 18.01.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 18.04.2024 wird aufgehoben.
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu Folgendes mit:
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der Bürger des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung, dazu ist es auch erforderlich die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren Mitarbeitern bzw. keinen Möglichkeiten diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituationen kann nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich überprüft werden. Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt auch bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderung moderner Einzelhandelsbetriebe mit den verfügbaren, freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal stattfindet und die betreffenden Betriebe außerhalb der Saison meist komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.
Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird.
Die Thematik des Hochwasserschutzes sowie der Rückhaltung bzw. Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wird im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes sowie des Bebauungsplanverfahrens ausführlich abgearbeitet werden.
Eine Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Diskussionsverlauf
Folgende Punkte werden angesprochen:
- Im Rahmen des Bodengutachtens wurde bis auf 5 m Tiefe gebohrt. Durch eine Plausibilitäts- und Wahrscheinlichkeitsprüfung wurde ausgeschlossen, dass bei tieferer Bohrung versickerungsfähiger Boden gefunden werden würde. In tieferen Schichten befindet sich zudem die erste Grundwasserschicht, welche nicht angetastet werden darf.
In 2 Bereichen sind Regenrückhaltebecken geplant. Das Regelwerk hierfür fordert Volumen für ein 10-jähriges Regenereignis, die Becken sind für ein 20-jähriges Regenereignis ausgelegt.
Bei Einleitung in den Kühbach wird für das Sondergebiet eine Niederschlagswassergebühr fällig.
Wasserdurchlässige Parkflächen bringen keine Verbesserung im Hinblick auf die Sickerfähigkeit.
Für Gründl sollen im Rahmen des integralen Hochwasserschutzkonzeptes geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen eruiert werden.
Beschluss
Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 18.04.2024 wird aufgehoben.
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu Folgendes mit:
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der Bürger des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung, dazu ist es auch erforderlich die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren Mitarbeitern bzw. keinen Möglichkeiten diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituationen kann nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich überprüft werden. Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt auch bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderung moderner Einzelhandelsbetriebe mit den verfügbaren, freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal stattfindet und die betreffenden Betriebe außerhalb der Saison meist komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.
Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird.
Die Thematik des Hochwasserschutzes sowie der Rückhaltung bzw. Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wird im Rahmen eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes sowie des Bebauungsplanverfahrens ausführlich abgearbeitet werden.
Eine Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Bei Stimmengleichheit gilt der Beschlussvorschlag gem. Art. 51 Abs. 1 Satz 2 GO als abgelehnt.
Dokumente
1_BBP_Öffentlichkeit (.pdf)
Datenstand vom 11.06.2024 17:15 Uhr