Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die von der Planung betroffenen Grundstücke mit den Flurnummern 1263/3, 1319, 1319/1 und 1331/6, Gemarkung Nandlstadt, sowie als Teilfläche die Flurnummern 1264, 1311, 1311/1, 1322/3, 1323 und 1331, Gemarkung Nandlstadt sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen. Dem Landratsamt Freising - Sachgebiet 41 / Bodenschutz - liegen keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor.
Die Marktgemeinde Nandlstadt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gehalten, auch eigene Recherchen (z.B. Luftbilder, Archive, Bürgerbefragungen, Baugrunduntersuchungen usw.) durchzuführen um eine mögliche Altlastenproblematik abzuklären.
Es wurde durch die IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH, 94491 Hengersberg, eine orientierende abfalltechnische Voruntersuchung vorgenommen. Bei der untersuchten Bodenmischprobe, bestehend aus den Proben BS 10 Dl + BS 11 Dl wurden nach LVGBT keine maßgeblich erhöhten Parameter nachgewiesen, wodurch eine Z0-Einstufung resultiert. Der Aushubboden ist deshalb entsprechend seitlich zu lagern und gemäß LAGA PN 98 zu beproben und zu entsorgen. Der Oberboden ist so zu sichern, dass er jederzeit verwertet werden kann. Er ist in seiner gesamten Stärke anzuheben und in Mieten (max. 3,00 m Basisbreite, 1,00 m Kronenbreite, 1,50 m Höhe, bei Flächenlagerung 1,00 m Höhe) zu lagern. Oberbodenlager sind oberflächig mit Gründüngung anzusäen. Die Mieten dürfen nicht mit Maschinen befahren werden.
Hinweis zum Flächenverbrauch:
Laut Begründung zum Bebauungsplan beträgt die Größe des Plangebiets ca. 0,29 Hektar.
In Bayern soll sorgsamer mit der Fläche umgegangen werden. Daher wird in Bayern eine Richtgröße für den Flächenverbrauch (Siedlungs- und Verkehrsfläche) von 5 Hektar Tag im Landesplanungsgesetz angestrebt (siehe Koalitionsvertrag S. 30 ).
Die Fläche Bayerns beträgt 7.055.000 Hektar. Anteilig auf das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Nandlstadt ( ca. 3431 Hektar ) heruntergerechnet ergäbe sich für die Marktgemeinde Nandlstadt ein jährlicher Flächenverbrauch von rund 0,887537208 Hektar. Dieser sollte in der Regel nicht überschritten werden und wäre somit mit diesem Baugebiet zu einem Drittel ausgeschöpft.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 04.01.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktgemeinde setzt sich für den schonenden Umgang mit Boden und dessen Wiederwertbarkeit ein. Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 8 zu finden. Der Punkt wird noch redaktionell mit dem Verweis auf den LAGA PN98 angepasst.
Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter, sowie der öffentlichen und privaten Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 04.01.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktgemeinde setzt sich für den schonenden Umgang mit Boden und dessen Wiederwertbarkeit ein. Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan unter „C Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 8 zu finden. Der Punkt wird noch redaktionell mit dem Verweis auf den LAGA PN98 angepasst.
Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter, sowie der öffentlichen und privaten Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2024 17:15 Uhr