Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München, vom 27.12.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 8.2.13

Sachverhalt

Hinweise zum Niederschlagswassers:
Wir begrüßen, dass gemäß dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf für Garagen und Carports begrünte Flachdächer zulässig sind. Wir hoffen, dass von dieser Möglichkeit seitens der Bauherren reger Gebrauch gemacht wird.
In Folge der Einleitung des Niederschlagswassers ist zu erwarten, dass für die gesamte Bebauung (alt und neu) eine wasserrechtliche Gestattung erforderlich wird, da die an einer Einleitungsstelle angeschlossene befestigte Fläche 1000m2 deutlich übersteigen dürfte.
Aus fachlicher Sicht sollte die dezentrale Rückhaltung z.B. durch Festsetzung einer Zisternengröße für Neubauten von min. 5m 3 erhöht, sowie das Außeneinzugsgebiet durch eine Ableitung von den an den Regenwasserkanal angeschlossenen Flächen abgetrennt werden.
Wir bitten diesbezüglich um frühzeitige Abstimmung mit dem Landratsamt Freising als zuständige Wasserrechtsbehörde.

Hinweis zu den neu zu errichtenden Kleinkläranlagen:
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Nandlstadt sollte Fortgeschrieben werden.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München vom 27.12.2023.
Der Marktrat nimmt die vorgebrachten fachlichen Hinweise des WWA München zur Kenntnis. Es wird dazu mitgeteilt, dass für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein wasserrechtliches Verfahren zur Niederschlagswassereinleitung durchgeführt werden soll. 
Der Vorschlag des WWA zur Festsetzung einer verpflichtenden dezentralen Rückhaltung (Zisternen mit min. 5m³ Volumen) wird vom Marktrat grundsätzlich befürwortet und wird bis zur nächsten Auslegung überprüft. Selbiges gilt für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Außeneinzugsflächen.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass dem Hinweis des WWA München gefolgt wird und das Abwasserbeseitigungskonzept des Markt Nandlstadt bzgl. der Kleinkläranlagen fortgeschrieben wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München vom 27.12.2023.
Der Marktrat nimmt die vorgebrachten fachlichen Hinweise des WWA München zur Kenntnis. Es wird dazu mitgeteilt, dass für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein wasserrechtliches Verfahren zur Niederschlagswassereinleitung durchgeführt werden soll. 
Der Vorschlag des WWA zur Festsetzung einer verpflichtenden dezentralen Rückhaltung (Zisternen mit min. 5m³ Volumen) wird vom Marktrat grundsätzlich befürwortet und wird bis zur nächsten Auslegung überprüft. Selbiges gilt für die Ableitung des Niederschlagswassers aus den Außeneinzugsflächen.
Weiterhin teilt der Marktrat mit, dass dem Hinweis des WWA München gefolgt wird und das Abwasserbeseitigungskonzept des Markt Nandlstadt bzgl. der Kleinkläranlagen fortgeschrieben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2024 17:15 Uhr