Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 09.04.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö beschließend 5.5

Sachverhalt

Stellungnahme:

Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:
Wir bedanken uns für die Rücksichtnahme auf die bodendenkmalpflegerischen Belange im Rahmen des Bebauungsplanes. Um Missverständnisse zu vermeiden möchten wir Sie bitten den Hinweis auf die Erlaubnispflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkmälern nach Art. 7.1.BayDSchG zu streichen und lediglich den Hinweis auf die Meldepflicht nach Art. 8. BayDSchG aufzunehmen.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

Beschlussempfehlung

Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass Bodendenkmalpflegerische Belange bestehen. Der geforderte Passus wird redaktionell ergänzt. Bezüglich der Belange der Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.

Beschluss

Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass Bodendenkmalpflegerische Belange bestehen. Der geforderte Passus wird redaktionell ergänzt. Bezüglich der Belange der Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2024 09:10 Uhr