Zweckverband Wasserversorgung Hallertau vom 29.04.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Für die oben genannte Aufstellung des BBP/GOP „Baumgarten Nord-West“ in der Gemarkung Baumgarten beteiligt sich der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau an der Stellungnahme.
Hiermit erhalten Sie fristgerecht zum 03.05.2024 die Stellungnahme zur oben genannten Aufstellung.
Wasserversorgung
Vorhabensträger für den Anschluss an die Wasserversorgung ist der Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, der das gesamte Wasser aus dem Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, Wolnzacherstr. 6, 84072 Au i. d. Hallertau, E-Mail: info@zvwv-hallertau.de ,Tel.
08752 868590 bezieht.
Der Versorgung durch die Baumgartnergruppe wird nicht zugestimmt, da das Baugebiet Baumgarten West nicht gesichert mit Trink- und Brauchwasser versorgt werden kann. Gemäß der Kündigung des Wasserlieferungsvertrages mit der Baumgartner Gruppe und der Hörgertshausener Gruppe zum 31.12.2021 wird der Wasserbezug von den beiden Verbänden ohne jegliche Vertragsbasis seitdem geduldet.
Aufgrund der fehlenden Aussicht auf vertragliche Einigung mit beiden Verbänden, wurde am 24.04.2024 von der Verbandsversammlung und dem Werkausschuss die Wasserabsperrung zum 31.12.2027 für die Baumgartner Gruppe und die Wasserabsperrung zum 31.12.2025 für die Hörgertshausener Gruppe als dauerhafte Maßnahme beschlossen. Es sei denn, die Baumgartner Gruppe stimmt einer gemeinsamen Vereinbarung bis zum 30.6. 2024 zu. Wofür von Seiten des Zweckverband Wasserversorgung Hallertau drei Lösungsvorschläge angeboten werden. Da ein erheblicher Teil der Wassermengen der Baumgartner Gruppe zwischen dem Schacht Aign und Rehloh über Anlagen des Hörgertshausener Zweckverbands geliefert werden, ist die Versorgung der Baumgartner Gruppe schon ab dem 1. Jan. 2026 nicht mehr gesichert, weil Hörgertshausen schon bis zum 31.12. 2025 aufgefordert ist alle seine Anschlussnehmer an ihre eigene Wasserversorgung anzuschließen.
Bis zu diesen Zeitangaben wird der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau den Wasserversorgungdruck und Brandschutz gewährleisten. Darüber hinaus wird keine Versorgung stattfinden. Dem Zweckverband ist nach Bekanntmachung der Aufstellung des BBP/GOP „Baumgarten Nord-West“ in der Gemarkung Baumgarten eine rechtskräftige Ausfertigung (bevorzugt in digitaler Form) zu übersenden.
Beschlussempfehlung
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass der Versorgung durch die Baumgartnergruppe nicht zugestimmt wird da das Baugebiet Baumgarten West nicht gesichert mit Trink- und Brauchwasser versorgt werden kann.
Der direkte Versorger mit Trink -und Brauchwasser für das geplante Umfeld der 2. Änderung des Bebauungsplanes Baumgarten Nord-West und somit auch Vertragspartner für den Markt Nandlstadt ist der WZV Baumgartner Gruppe. Von Seiten des Wasserzweckverbandes Baumgartner Gruppe wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange kein Einwand bzw. Hinweis zu Schwierigkeit hinsichtlich der Wasserversorgung durch die Hallertauer Wasserversorgungsgruppe vorgetragen.
Somit sehen wir auch in Zukunft eine weitere Versorgung mit Trink - und Brauchwasser durch den WZV Baumgartner Gruppe als gesichert an.
Bezüglich der Belange der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird vom Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass der Versorgung durch die Baumgartnergruppe nicht zugestimmt wird da das Baugebiet Baumgarten West nicht gesichert mit Trink- und Brauchwasser versorgt werden kann.
Der direkte Versorger mit Trink -und Brauchwasser für das geplante Umfeld der 2. Änderung des Bebauungsplanes Baumgarten Nord-West und somit auch Vertragspartner für den Markt Nandlstadt ist der WZV Baumgartner Gruppe. Von Seiten des Wasserzweckverbandes Baumgartner Gruppe wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange kein Einwand bzw. Hinweis zu Schwierigkeit hinsichtlich der Wasserversorgung durch die Hallertauer Wasserversorgungsgruppe vorgetragen.
Somit sehen wir auch in Zukunft eine weitere Versorgung mit Trink - und Brauchwasser durch den WZV Baumgartner Gruppe als gesichert an.
Bezüglich der Belange der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2024 09:10 Uhr