Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2024 ö beschließend 7.1

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat erhebt keine Einwände gegen den Bericht und die verlesene Jahresrechnung. Die im Haushalt 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich waren und nicht schon früher genehmigt wurden, nachträglich gem. Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird wie vorgelesen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erhebt keine Einwände gegen den Bericht und die verlesene Jahresrechnung. Die im Haushalt 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich waren und nicht schon früher genehmigt wurden, nachträglich gem. Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird wie vorgelesen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2024 09:03 Uhr