Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Wasserrecht, vom 30.08.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2024 ö beschließend 5.1.2.8

Beschlussempfehlung

Der Markt Nandlstadt teilt bezüglich der Abwasserentsorgung des Baugebietes Nr. 31, „Hausmehring“ folgendes mit:

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Konzept zur Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser) erstellt. Dabei soll das Niederschlagswasser gesammelt, dezentral rückgehalten und in ein angrenzendes Oberflächengewässer (Albaner Bach) eingeleitet werden. Die Einschätzung des Landratsamtes Freising, SG 43, wonach die Genehmigungsfähigkeit der Niederschlagsentwässerung in einem späteren Wasserrechtsverfahren nicht gegeben ist, teilen wir nicht. Der sachgerechte Umgang mit Abwässern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 e, auf welchen sich das Landratsamt bezieht, ist nach unserer Ansicht gegeben. Wir verweisen hier auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 08.08.2024, wonach mit dem Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung Einverständnis besteht. In diesem Konzept wurde die Entwässerung des gesamten Baugebietes betrachtet. Lediglich die Kreisstraße FS 41 verfügt über eine gesonderte Oberflächenentwässerung, welche dem Kreis obliegt. Jedoch wurden alle, vom Kreis zur Verfügung gestellten, Informationen zur Entwässerung der FS 41 aufgenommen und berücksichtigt. Wir empfehlen aber, diesbezüglich (Entwässerung der FS 41) interne Abstimmungen im Landratsamt Freising.

Das anfallende Schmutzwasser der jeweiligen Grundstücke soll mittels Kleinkläranlagen entsorgt werden. Dies geschieht bereits auf den bestehenden Grundstücken. Bei den Kleinkläranlagen handelt es sich um Indirekteinleiter und keine der Kleinkläranlagen (Neu oder Bestand) hat mehr als 50 EW. Auch die geplante Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr hat weniger als 50 EW. Trotzdem wird, abweichend vom ursprünglichen Konzept, eine separate Einleitestelle für die FFW in den Albaner Bach vorgesehen. In die Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr (und natürlich auch die der anderen Grundstücke) darf nur häusliches Abwasser eingeleitet werden.

Zum Schluss weist der Markt Nandlstadt noch darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer vor dem Einreichen der Baugenehmigung die Sickerfähigkeit des Untergrundes überprüfen muss. Sollte der Untergrund sickerfähig sein, so muss das anfallende Oberflächenwasser und das Überwasser der Kleinkläranlage zwingend auf dem Grundstück versickert werden.

Diskussionsverlauf

Marktrat Stöckeler fragt nach, ob die Unklarheiten mit dem Landratsamt Freising, Abt. SG 41 geklärt wurden und nun eine Genehmigung zu erwarten ist.
Bürgermeister Betz erklärt, dass nochmals ein gemeinsamer Termin stattgefunden hat und nun die Genehmigung in Aussicht gestellt wurde.

Beschluss

Der Markt Nandlstadt teilt bezüglich der Abwasserentsorgung des Baugebietes Nr. 31, „Hausmehring“ folgendes mit:

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Konzept zur Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser) erstellt. Dabei soll das Niederschlagswasser gesammelt, dezentral rückgehalten und in ein angrenzendes Oberflächengewässer (Albaner Bach) eingeleitet werden. Die Einschätzung des Landratsamtes Freising, SG 43, wonach die Genehmigungsfähigkeit der Niederschlagsentwässerung in einem späteren Wasserrechtsverfahren nicht gegeben ist, teilen wir nicht. Der sachgerechte Umgang mit Abwässern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 e, auf welchen sich das Landratsamt bezieht, ist nach unserer Ansicht gegeben. Wir verweisen hier auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 08.08.2024, wonach mit dem Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung Einverständnis besteht. In diesem Konzept wurde die Entwässerung des gesamten Baugebietes betrachtet. Lediglich die Kreisstraße FS 41 verfügt über eine gesonderte Oberflächenentwässerung, welche dem Kreis obliegt. Jedoch wurden alle, vom Kreis zur Verfügung gestellten, Informationen zur Entwässerung der FS 41 aufgenommen und berücksichtigt. Wir empfehlen aber, diesbezüglich (Entwässerung der FS 41) interne Abstimmungen im Landratsamt Freising.

Das anfallende Schmutzwasser der jeweiligen Grundstücke soll mittels Kleinkläranlagen entsorgt werden. Dies geschieht bereits auf den bestehenden Grundstücken. Bei den Kleinkläranlagen handelt es sich um Indirekteinleiter und keine der Kleinkläranlagen (Neu oder Bestand) hat mehr als 50 EW. Auch die geplante Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr hat weniger als 50 EW. Trotzdem wird, abweichend vom ursprünglichen Konzept, eine separate Einleitestelle für die FFW in den Albaner Bach vorgesehen. In die Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr (und natürlich auch die der anderen Grundstücke) darf nur häusliches Abwasser eingeleitet werden.

Zum Schluss weist der Markt Nandlstadt noch darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer vor dem Einreichen der Baugenehmigung die Sickerfähigkeit des Untergrundes überprüfen muss. Sollte der Untergrund sickerfähig sein, so muss das anfallende Oberflächenwasser und das Überwasser der Kleinkläranlage zwingend auf dem Grundstück versickert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Stellungnahme Wasserrecht LRA Freising Stand 30.08.2024 (.pdf)
Stn 41 Wasserrecht - Ergänzung Planungsvorlage als Anlage zur Stellungnahme (.pdf)

Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr