Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Immissionsschutz, vom 28.08.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz und nimmt die fachlichen Hinweise zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat informiert darüber, dass die Festlegung eines Dorfgebietes beinhaltet, dass die Nutzungen in diesem Gebiet durchmischt ist. Der Marktgemeinderat will sich im Geltungsbereich eine Flexibilität in der Nutzung vorbehalten und strebt daher keine explizite Nutzungsfestlegung für bestimmte Flurnummern an. Die Gebietsfestlegung mit entsprechender Nutzung unterliegt der Marktgemeinde als Planungshoheit.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlungen zu den Themen Lärm durch Feuerwehrhaus, Gasthaus Huber und Straßenverkehrslärm zur Kenntnis.
Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb des Feuerwehrhauses sind sicher vorhanden, ihre Beurteilung fällt jedoch nicht in den Regelungsbereich der TA Lärm, denn das Feuerwehrhaus ist eine "Anlage für soziale Zwecke", deshalb ist aus Sicht der Marktgemeinde keine genauere Ermittlung notwendig.
Die Empfehlungen zur Festlegung von Maßnahmen (z.B. schalltechnisch optimierte Grundrissgestaltung, Lüftung von schutzbedürftigen Räumen über eine zur Straße abgewandte Seite, nutzungsabhängige Schalldämmmaße R´w,res der DIN 4109: 2018-01, Lüftungseinrichtungen) gegen die Straßenverkehrsbelastungen werden angenommen und auf dem Plan redaktionell ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz und nimmt die fachlichen Hinweise zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat informiert darüber, dass die Festlegung eines Dorfgebietes beinhaltet, dass die Nutzungen in diesem Gebiet durchmischt ist. Der Marktgemeinderat will sich im Geltungsbereich eine Flexibilität in der Nutzung vorbehalten und strebt daher keine explizite Nutzungsfestlegung für bestimmte Flurnummern an. Die Gebietsfestlegung mit entsprechender Nutzung unterliegt der Marktgemeinde als Planungshoheit.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlungen zu den Themen Lärm durch Feuerwehrhaus, Gasthaus Huber und Straßenverkehrslärm zur Kenntnis.
Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb des Feuerwehrhauses sind sicher vorhanden, ihre Beurteilung fällt jedoch nicht in den Regelungsbereich der TA Lärm, denn das Feuerwehrhaus ist eine "Anlage für soziale Zwecke", deshalb ist aus Sicht der Marktgemeinde keine genauere Ermittlung notwendig.
Die Empfehlungen zur Festlegung von Maßnahmen (z.B. schalltechnisch optimierte Grundrissgestaltung, Lüftung von schutzbedürftigen Räumen über eine zur Straße abgewandte Seite, nutzungsabhängige Schalldämmmaße R´w,res der DIN 4109: 2018-01, Lüftungseinrichtungen) gegen die Straßenverkehrsbelastungen werden angenommen und auf dem Plan redaktionell ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Stellungnahme LRA Freising Immissionsschutz (.pdf)
Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr