Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München vom 08.08.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2024 ö beschließend 5.1.2.10

Beschlussempfehlung

Der Markt Nandlstadt teilt bezüglich der Abwasserentsorgung des Baugebietes Nr. 31, „Hausmehring“ folgendes mit:

Dem Konzept der Niederschlagsentwässerung wird von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes München zugestimmt.

Bezüglich der Entwässerung des gereinigten Schmutzwassers wird in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München von einer gemeinsamen Einleitung des Kleinkläranlagen in den Albaner Bach gesprochen. Auf Grund der einzelnen Kleinkläranlagen der jeweiligen Grundstücke gehen wir hier allerdings von Indirekteinleitern aus, welche vollumfänglich dem anerkannten Stand der Technik entsprechen und nach Art. 60 BayWG genehmigt werden und später entsprechend gewartet werden.

(Siehe auch „Informationen zu Kleinkläranlagen“ 4.1.3 Bayr. Landesamt für Umwelt Stand 08/2020 )

Abweichend vom ursprünglichen Konzept, wird das Abwasser aus der Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr über eine separate Einleitestelle in den Vorfluter Albaner Bach geführt.

Beim Ansatz der einzelnen Kläranlagengrößen wird von 6-8 EW ausgegangen (2 WOE oder 1 WOE plus Einliegerwohnung). Eine Überschreitung der 8 m³/d (entspricht 53 EW) ist hier also auch nicht gegeben.

Des Weiteren wird vom Wasserwirtschaftsamt erklärt, dass nur haushaltsähnliches Schmutzwasser der freiwilligen Feuerwehr entsorgt werden darf. Andere Abwässer, wie Wasser aus Ölabscheidern, Löschwasser oder Wasser aus Übungen müssen gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Dem stimmen wir vollumfänglich zu.

Da von der Abteilung Wasserrecht im LRA Freising immer wieder eine Mengenberechnung der Einleitemengen aus den Kleinkläranlagen gefordert wird, haben wir eine Aufstellung zu den anfallenden Abflussmengen erstellt.

Nach DIN EN 12556-1, bzw. DIN 4261, Teil 1 fallen bei 53 EW 0,22 l/s an.

Diskussionsverlauf

Marktrat Schranner möchte den Begriff des Schmutzwassers der Feuerwehr nochmals genauer erläutert haben. Laut der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts müsste auch das Spritzwasser, das z. B. bei Übungen verbraucht wird, gesondert entsorgt werden.
Marktrat Klier rät dazu, im Beschluß das Wort „kontaminiert“ zu ergänzen – dies wird auch so umgesetzt.

Beschluss

Der Markt Nandlstadt teilt bezüglich der Abwasserentsorgung des Baugebietes Nr. 31, „Hausmehring“ folgendes mit:

Dem Konzept der Niederschlagsentwässerung wird von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes München zugestimmt.

Bezüglich der Entwässerung des gereinigten Schmutzwassers wird in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München von einer gemeinsamen Einleitung des Kleinkläranlagen in den Albaner Bach gesprochen. Auf Grund der einzelnen Kleinkläranlagen der jeweiligen Grundstücke gehen wir hier allerdings von Indirekteinleitern aus, welche vollumfänglich dem anerkannten Stand der Technik entsprechen und nach Art. 60 BayWG genehmigt werden und später entsprechend gewartet werden.

(Siehe auch „Informationen zu Kleinkläranlagen“ 4.1.3 Bayr. Landesamt für Umwelt Stand 08/2020 )

Abweichend vom ursprünglichen Konzept, wird das Abwasser aus der Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr über eine separate Einleitestelle in den Vorfluter Albaner Bach geführt.

Beim Ansatz der einzelnen Kläranlagengrößen wird von 6-8 EW ausgegangen (2 WOE oder 1 WOE plus Einliegerwohnung). Eine Überschreitung der 8 m³/d (entspricht 53 EW) ist hier also auch nicht gegeben.

Des Weiteren wird vom Wasserwirtschaftsamt erklärt, dass nur haushaltsähnliches Schmutzwasser der freiwilligen Feuerwehr entsorgt werden darf. Andere Abwässer, wie Wasser aus Ölabscheidern, Löschwasser oder kontaminiertes Wasser aus Übungen müssen gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Dem stimmen wir vollumfänglich zu.

Da von der Abteilung Wasserrecht im LRA Freising immer wieder eine Mengenberechnung der Einleitemengen aus den Kleinkläranlagen gefordert wird, haben wir eine Aufstellung zu den anfallenden Abflussmengen erstellt.

Nach DIN EN 12556-1, bzw. DIN 4261, Teil 1 fallen bei 53 EW 0,22 l/s an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Stellungnahme WWA München (.pdf)

Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr