Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.12.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 08.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab.
Landwirtschaftliche Belange: Landwirtschaftliche Flächen sind nicht betroffen.
Forstfachliche und waldrechtliche Belange: Die gesamte vorgesehene Konzentrationsfläche für Windkraftenergieanlagen ist Wald nach Art.2 BayWaldG. Die Errichtung einer Windkraftenergieanlagen im Wald stellt eine Rodung nach Art. 9 BayWaldG dar, die der Erlaubnis bedarf. Der evtl. notwendige waldrechtliche Ausgleich wird im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens geprüft. (siehe auch Kap. 4.10. der Begründung mit Umweltbericht). Die Planung der Windkraftenergieanlagen sollte möglichst flächensparsam erfolgen. Beispielsweise sollten vorhandene Wege integriert werden. (siehe auch Kap. 6.5.2 der Begründung mit Umweltbericht)
Wir bitten um frühzeitige Beteilung bei den jeweiligen Genehmigungsverfahren
Beschlussempfehlung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im immissionsschutzrechtlichen Verfahren umgesetzt.
Beschluss
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im immissionsschutzrechtlichen Verfahren umgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.04.2024 08:45 Uhr