Landratsamt Freising, Wasserrecht SG 41 vom 13.12.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 08.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 08.01.2024 ö beschließend 3.1.9

Sachverhalt

Der Arbeitsbereich Gewässerausbau/-benutzung teilt mit: Es wurde nur die Bekanntmachung der erneuten Betei-ligung in das Internet eingestellt, mit dem Hinweis, dass nur noch die Zone 2 geplant wird. In dem angegeben Gebiet befindet sich kein Gewässer. Eine Bitte um weitere Unterlagen blieb unbeantwortet. Es kann daher sein, dass die Stellungnahme unvollständig ist.

Die Fachkundige Stelle nimmt zum FNP Konzentrationszonen Windkraft der Gemeinde Nandlstadt wie folgt Stellung: Windkraftanlagen verwenden größere Mengen von wassergefährdenen Stoffen. In der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) werden die Anforderungen für diesen Umgang genannt. Der ordnungsgemäße Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist in den nachgelagerten Genehmigungs- oder Bebauungsplanverfahren zu beschreiben und nachzuweisen.

Der Arbeitsbereich Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete teilt mit: Die Flurnummern in Zone 2 (999 T, 1000 T, 1008 T, 1008/1 T, 913 T, 1007/3 T, 1009/2 T, 1011 T, 1009/5 T und 1007/4 T, alle Gde. und Gmk. Nandlstadt) liegen -wie bereits auch in der Stellungnahme vom 30.05.2023 (Az.: 509/23) ausgeführt - weder in einem vorläufig gesicherten noch in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Ein faktisches Überschwemmungsgebiet (HQ100 oder HQextrem) ist dort ebenfalls nicht bekannt. Von Seiten des Fachbereichs Überschwemmungsgebiete bestehen daher grds. keine Einwände gegen die Aufstellung des FNP Konzentrationszone Windkraft.

Der Bereich von Zone 2 wird im nördlichen Bereich allerdings von einem wassersensiblen Bereich tangiert. Wassersensible Bereich können ein erster Hinweis auf ein faktisches Überschwemmungsgebiet sein, eine hinreichend konkrete Aussage bzw. Abgrenzung eines faktischen Überschwemmungsgebiets ist hierdurch allein aber nicht ableitbar. Es wird daher auf Folgendes hingewiesen: Sollten dem Markt Nandlstadt insbesondere durch fachliche Einwendungen Erkenntnisse zugehen, dass durch die Planung HQ100-relevante Rückhalteflächen betroffen sein könnten (z.B. Kenntnis über historisches Hochwasserereignis) so verlangt der BayVGH (Urteil v. 16.12.2016, 15 N 15.1201), dass der Markt vor der Schlussabwägung und dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan weitere Ermittlungen und Bewertungen unter Einbeziehung fachlichen Sachverstandes durchführen muss, um sicherzugehen, dass der für die Abwägung zugrunde zu legende Sachverhalt (keine Betroffenheit von HQ100-relevanten Rückhalteflächen durch die Planung) richtig ist, um die abstimmenden Marktratsmitglieder hierüber in einen entsprechenden Kenntnisstand zu versetzen.

Beschlussempfehlung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im immissionsschutzrechtlichen Verfahren nochmal geprüft.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im immissionsschutzrechtlichen Verfahren nochmal geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2024 08:45 Uhr