Neubau eines Doppelcarports - Flur-Nr. 239/11 der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstr. 26a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 08.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 08.01.2024 ö beschließend 4.3

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Doppelcarports auf der Flur-Nr. 239/11 der Gemarkung Nandlstadt wird mit einer Befreiung von der Festsetzung Nr. 1.56 der 3. Änderung des Bebauungsplans „Zeilerberg II“ für ein Glasdach anstelle eines Gründachs erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Doppelcarports auf der Flur-Nr. 239/11 der Gemarkung Nandlstadt wird mit einer Befreiung von der Festsetzung Nr. 1.56 der 3. Änderung des Bebauungsplans „Zeilerberg II“ für ein Glasdach anstelle eines Gründachs erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2024 08:45 Uhr