Errichtung von landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden für die Landwirtschafliche Urproduktion (Bio Angus - Färsenfleich, Bio- Streuobst) und für Landwirtschaftliche Erwerbskombination (PV-Anlage, Hofladen, Lern- und Erlebniswelt Bauernhof) - Flur-Nr. 908 der Gemarkung Nandlstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 17.10.2024 ö beschließend 3.2

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Marktrat Nocker erläutert der Vorsitzende, dass die Privilegierung vom Amt für Landwirtschaft beurteilt und erteilt wird. Für die Risikoabwägung der geplanten Zufahrt über die Kreisstraße sei das Landratsamt Freising zuständig.

Marktrat Stöckeler erkundigt sich, ob der bisherige Schwarzbau erhalten bleibt. Dieser wurde laut Vorsitzendem zwischenzeitlich nachträglich genehmigt. Grundsätzlich steht Marktrat Stöckeler dem Konzept positiv gegenüber, die Privilegierung sei jedoch absolute Voraussetzung hierfür.

Marktrat Forster verweist darauf, dass die Angelegenheit bereits zum dritten Mal im Bauausschuss behandelt werde. Zunächst habe er dafür gestimmt. Danach habe das Landratsamt Freising allerdings auf einen Schwarzbau hingewiesen, welcher zwischenzeitlich nachträglich genehmigt worden sei. Bei diesem Projekt werde Feldgrund in Baugrund umgewandelt. Er wolle alle Anwesenden darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem Färsen-Fleisch-Betrieb um einen Betrieb mit reiner Fleischproduktion handle. Entgegen einem Milchviehbetrieb, bei dem die Tiere erst nach entsprechender Milchproduktion einer Schlachtung zugeführt werden, sei die hier beantragte Zucht ausschließlich auf das Töten der Tiere ausgerichtet. Auch verweist er auf die aus seiner Sicht problematische Mistlagerung, geplant mit 7 cm Aufkantung und ohne Jaucheauffang. Bei Starkregen sei hier vorprogrammiert, dass die Fäkalien in das freie Gelände überlaufen würden. Er spreche sich daher klar gegen das beantragte Projekt aus.

GL Reithmeier verweist darauf, dass bei der Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens rein die baurechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen seien. Sämtliche andere Fragen würden von den entsprechenden Fachstellen (Wasserrecht etc.) geklärt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden für die landwirtschaftliche Urproduktion (Bio-Angus-Färsenfleich, Bio-Streuobst) und für landwirtschaftliche Erwerbskombination (PV-Anlage, Hofladen, Lern- und Erlebniswelt Bauernhof) auf der Flur-Nr. 908 der Gemarkung Nandlstadt wird erteilt. Bereits jetzt weist der Markt Nandlstadt darauf hin, dass eine künftige Bebauung mit einem Wohngebäude abgelehnt wird. Einem möglichen Bauantrag ist ein Entwässerungskonzept, welches ein Bodengutachten zur Versickerung des Oberflächenwassers und die weitere Ableitung des Überwassers beinhaltet, beizufügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

Datenstand vom 05.11.2024 17:22 Uhr