Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
- Flur-Nr. 778 der Gemarkung Nandlstadt, Korbinianstr. 15
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 12.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Korbinianstraße. Mit dem Bauantrag wurden 3 Abweichungen von den Festsetzungen beantragt.
Abweichung 1:
Überschreitung der Baugrenze im Osten um 1,80 m. Entsprechend der Festsetzung 4.1 Nebenanlagen kann eine Abweichung erteilt werden. Eine Abstandsflächenübernahme liegt vor. Die Unterschrift ist vom LRA einzuholen.
Abweichung 2:
Abgrabung um 1,10 m. Entsprechend der Festsetzung 8.2 sind Abgrabungen nicht zulässig. Begründung wegen Lichteinfall Kellerlagerraum sollte abgegraben werden. Gründe: bessere Belichtung und Lüftung Kellerraum, des Weiteren könnte auch der Eindruck einstehen, dass die Räume später umgewidmet und einer anderen Nutzung zugeführt werden. z. B 2 WE (Vermutung: vergleiche Süd- Ansicht, Einliegerwohnung wegen Kellerabgang, Stellplätze können jetzt nicht gebaut werden aus Platzgründen). Befreiung liegt in der Ermessensache der BA-Mitglieder.
Abweichung 3:
Aufgeständerte Terrasse mit einer Größe von 44 m². Entsprechend dem B-Plan Festsetzung Nr. 2.2 kann diese um 15 m² nach Süden über die Baugrenzen überschritten werden, in unserem Fall sind es insgesamt ca. 30 m² aufgeteilt in westlicher und südlicher Richtung. Anmerkung: Nach Betrachtung der Süd-Ansicht ist die Aufständerung als Belichtung für eine u.U. anderweitige Nutzung unumgänglich. Aus Sicht der Verwaltung könnte aber diese Befreiung erteilt werden, da nachbarschaftliche Belange nicht berührt werden.
Generell ist anzumerken, dass in der Beschlussfassung aufgenommen wird, dass ein späterer Ausbau einer eigenen in sich abgeschlossenen 2 WE im KG, aufgrund der fehlenden Stellplätze nicht genehmigt wird. Eine Wohnflächenerweiterung ist zulässig.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport wird mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Korbinianstraße“ hinsichtlich der Baugrenze (Festsetzung 4.1), der Abgrabung (Festsetzung 8.2) sowie der aufgeständerten Terrasse (Festsetzung 2.2) wie beantragt erteilt.
Datenstand vom 23.12.2024 08:50 Uhr