Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Berging 10 –Wasserturm, 85395 Attenkirchen vom 13.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2.7

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Wacker,
anbei übersenden wir Ihnen unsere negative Stellungnahme zum Bebauungsplan „Kitzberger Feld II“, in der wir auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Wasserversorgung hinweisen möchten.
Zur Erklärung der derzeitigen Situation im Hinblick auf unseren Wasserbezug: Dieser erfolgt zu 100 % über den ZVWV Hallertau. Aktuell befinden wir uns in einem Rechtsstreit mit diesem Verband, was die Dringlichkeit der nachfolgend aufgeführten Punkte zur Beschlussfassung unterstreicht:

Wasserlieferant: ZVWV Hallertau

  • Der Wasserliefervertrag zwischen dem Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe und dem ZVWV Hallertau, datiert auf den 24.06.2016 bzw. 12.12.2016, wurde zum 31.12.2021 gekündigt.
  • In der Verbandsversammlung des ZVWV Hallertau am 24.04.2024 wurde beschlossen, die beiden Übergabestellen Rehloh und Haslach dauerhaft zu schließen:
    • Rehloh zum 31.12.2025
    • Haslach zum 31.12.2027 

Sollten diese Wassersperre umgesetzt werden, ist eine zuverlässige Trinkwasserversorgung nur noch eingeschränkt oder möglicherweise gar nicht mehr gewährleistet.

  • Um eine Wassersperre zu vermeiden und die Versorgung langfristig sicherzustellen, fand am 21.10.2024 ein Vermittlungsgespräch beim Bayerischen Gemeindetag unter der Leitung von Frau Dr. Thimet statt. Dabei wurde eine gemeinsame Berechnungsgrundlage erarbeitet, die als Basis für einen neuen Vertrag dienen soll. Dieser Vertrag soll von beiden Parteien geprüft und anschließend den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Der Beschluss des ZVWV Hallertau vom 24.04.2024, der die dauerhafte Wassersperre vorsieht, bleibt jedoch bestehen.

Alternative Wasserlieferanten: Gemeinde Zolling und WZV Paunzhausen

  • Die beiden alternativen Wasserversorger bieten lediglich „Notverbünde“ an, die für eine dauerhafte Versorgung jedoch nicht geeignet sind.
Sollte es trotz aller Bemühungen nicht möglich sein, eine Einigung mit dem ZVWV Hallertau zu erzielen, würde der Markt Nandlstadt mit der Beschlussfassung das Restrisiko tragen, die Wasserversorgung für das „Kitzberger Feld II“ sicherzustellen.
Wir bitten Sie, diese Punkte in die weiteren Planungen und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Patrik Stäringer

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme und nimmt die vorgebrachten Punkte der Stellungnahme zur Kenntnis.
Die erläuterten Entwicklungen hinsichtlich der Wasserversorgung werden vom Marktrat mit Interesse verfolgt, da von davon auch die Wasserversorgung des ganzen Gemeindebereichsabhängig ist. Die vorgebrachten Punkte in der Stellungnahme werden deshalb aufmerksamst zur Kenntnis genommen. 
Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Erwartung einer Einigung zwischen den Versorgerverbänden, und in Anbetracht der alternativen Ausweichmöglichkeit, es für geraten hält, mit der vorliegenden Bauleitplanung fortzufahren, da diese eine wichtige Maßnahme für die gesamte Gemeinde darstellt, und eine nicht Versorgung mit Wasser nicht immanent zu erwarten ist. Außerdem sind die hier in Rede stehenden Betriebe in ihrem täglichem Bedarf weniger wasserintensiv als vergleichsweise ein Wohngebiet.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Diskussionsverlauf

Marktrat Unger erkundigt sich, ob für den Markt Nandlstadt Komplikationen durch die Stellungnahme des Wasserzweckverbands entstehen können und was passiert, wenn das WZV Baumgartner Gruppe die Versorgung nicht sicherstellen könne. Der Vorsitzende hat keine Antwort auf diese Fragen, sieht jedoch das Eintreten dieses Falles als nicht realistisch.
Marktrat Unger ergänzt, man müsse das Vorgehen des WZV Hallertau in Frage stellen und solle Druck zur Erreichung einer Einigung ausüben.
Der Vorsitzende verliest sodann für die Zuhörer:innen die Stellungnahme sowie den Abwägungsvorschlag.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme und nimmt die vorgebrachten Punkte der Stellungnahme zur Kenntnis.
Die erläuterten Entwicklungen hinsichtlich der Wasserversorgung werden vom Marktrat mit Interesse verfolgt, da von davon auch die Wasserversorgung des ganzen Gemeindebereichsabhängig ist. Die vorgebrachten Punkte in der Stellungnahme werden deshalb aufmerksamst zur Kenntnis genommen. 
Der Marktrat teilt dazu mit, dass in Erwartung einer Einigung zwischen den Versorgerverbänden, und in Anbetracht der alternativen Ausweichmöglichkeit, es für geraten hält, mit der vorliegenden Bauleitplanung fortzufahren, da diese eine wichtige Maßnahme für die gesamte Gemeinde darstellt, und eine nicht Versorgung mit Wasser nicht immanent zu erwarten ist. Außerdem sind die hier in Rede stehenden Betriebe in ihrem täglichem Bedarf weniger wasserintensiv als vergleichsweise ein Wohngebiet.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr