Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg vom 31.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2.1

Sachverhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 Kitzberger Feld II i.V. m. der 4. Änderung des FLNP für das Gemeindegebiet, 85405 Nandlstadt
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB;
Beteiligung vom 17.12.2024 bis 31.01.2025

(Hinweis: Die Frist für die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bis 14.02.2025 verlängert.)
Sehr geehrte Damen und Herren, 
für die erneute Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab. 

Landwirtschaftliche Belange: 
Den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung vom 18.04.2024 mit dem darin enthaltenen Abwägungsbeschluss haben wir erhalten. 
Unsere Stellungnahme vom 07.02.2024 hat weiterhin Gültigkeit. 
Es bestehen aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht keine weiteren Einwände. 

Forstwirtschaftliche und waldrechtliche Belange: 
Den Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung vom 18.04.2024 mit dem darin 
enthaltenen Abwägungsbeschluss nehmen wir zur Kenntnis. 
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 07.02.2024. Es bestehen aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht keine weiteren Einwände. 

Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Florian Zormaier 
Forstdirektor

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit hat, sowie dass aus landwirtschaftlich-fachlicher, forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.

Da die Stellungnahmen vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit behalten wird durch den Marktgemeinderat wie folgt geantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich wurden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte in die Begründung mit aufgenommen:

Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.

Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.

Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass die Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst. 

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit hat, sowie dass aus landwirtschaftlich-fachlicher, forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.

Da die Stellungnahmen vom 07.02.2024 weiterhin Gültigkeit behalten wird durch den Marktgemeinderat wie folgt geantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich wurden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte in die Begründung mit aufgenommen:

Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.

Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.

Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass die Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst. 

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr