Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem im Betreff genannten Vorhaben haben wir uns als Träger öffentlicher Belange gemäß§ 4 Abs. 1 BauGB bereits am 08.08.2024 geäußert.
Stellungnahme zur Schmutzwasserentsorgung
Abweichend vom ursprünglichen Konzept im Beteiligungsschritt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll das Abwasser aus der Kleinkläranlage der freiwilligen Feuerwehr nun über eine separate Leitung und Einleitstelle in den Albaner Bach eingeleitet werden.
Hiermit besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einvernehmen.
Im Abwägungsbeschluss vom 14.11.2024 hat der Markt Nandlstadt mit Verweis auf das LfU-lnformationsblatt Kleinkläranlagen vom 08/2020 dargestellt, dass die einzelnen Kleinkläranlagen gemäß dem LfU-lnformationsblatt Ziffer 4.1.3 als lndirekteinleiter in den gemeinsamen Ableitungskanal einleiten. Dies deckt sich vollumfänglich mit der fachlichen Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes München.
Bei der Einleitungsstelle des gemeinsamen Ableitungskanals am Albaner Bach wird jedoch immer noch Abwasser aus Kleinkläranlagen mit ca. 56 EW eingeleitet. Hinzu kommen ggf. weitere, westlich gelegene Anwesen (z.B. FI.-Nr. 618) über deren Entwässerungssituation noch keine Angaben gemacht wurden. Eine Kleineinleitung liegt daher aus unserer Sicht nicht vor.
Das StMUV hat mit Schreiben vom 31.10.2022, Az.: 58g-U4446.0-2010/29-17, festgestellt, dass aus wasserrechtlicher Sicht eine Kleineinleitung nur dann vorliegt, wenn der Schmutzwasseranfall weniger als 8 m3 je Tag beträgt und gleichzeitig das Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen mit einer Ausbaugröße für maximal 50 Personen stammt.
Weitere wasserrechtlichen Fragen sind mit dem Landratsamt Freising zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Florian Hinz
Bauoberrat