Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 17.03.2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt nach der Besprechung mit der Marktgemeinde Nandlstadt am 06.02.2025 sowie nach Einreichung der Bedarfsuntersuchung vom 10.02.2025 folgende ergänzende Stellungnahme zu o.g. Planung ab:
Von den Vertretern der Marktgemeinde wurde glaubhaft dargelegt, dass die rund 2,3 ha rechtswirksam dargestellte gewerbliche Baufläche im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes trotz jahrelanger Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern, in absehbarer Zeit nicht aktiviert werden kann. Die Marktgemeinde sehe es daher als erforderlich an, ihre gewerbliche Entwicklung neu auszurichten. So sollen im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit die besagten Potenzialflächen durch eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes [Anm.: Kitzberger Feld] zurückgenommen und südlich des bestehenden Gewerbegebietes als Ersatzflächen ausgewiesen werden.
Zur Ergänzung des Flächenbedarfsnachweises führt die Marktgemeinde aus, dass konkrete Anfragen von Gewerbetreibenden vorliegen, die insgesamt eine Baulandfläche von ca. 8,2 ha in Anspruch nehmen würden. Eine Übersicht der Gesuche wurde in Form einer Dokumentationsmappe der höheren Landesplanungsbehörde in der Besprechung v. 06.02.2025 vorgelegt.
Um ein maßvolles und organisches Wachstum zu gewährleisten, sollen jedoch in einem ersten Schritt nur ein Teil dieser Anfragen bedient werden. Eine spätere Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Kitzberger Feld würde in westliche bzw. östliche Richtung erfolgen. Eine band-artige Entwicklung Richtung Süden ist nicht vorgesehen und auch nicht erwünscht (vgl. LEP 3.3 (G)).
Ergebnis
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der Bedarf für die Neuausweisung der Bauflächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Kitzberger Feld aus landesplanerischer Sicht nachvollzogen werden kann. Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung somit nicht entgegen. Auf eine flächensparende Umsetzung der Planung wird erneut hingewiesen (vgl. LEP 3.1.1 (G) und RP 14 B II G 1.2).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Vasiliki Wolf
Sachgebiet 24.2
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die ergänzende Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 17.03.2025.
Durch den Marktgemeinderat wird erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Regierung von Oberbayern mit der geplanten weiteren Entwicklung des Gewerbegebiets einverstanden ist und die vorgelegte Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Der Hinweis auf die flächensparende Umsetzung wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die ergänzende Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 17.03.2025.
Durch den Marktgemeinderat wird erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Regierung von Oberbayern mit der geplanten weiteren Entwicklung des Gewerbegebiets einverstanden ist und die vorgelegte Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Der Hinweis auf die flächensparende Umsetzung wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Datenstand vom 12.05.2025 14:34 Uhr