Stellungnahme der PENNY Markt GmbH und der REWE Markt GmbH vom 30.01.2025 (vertreten durch die Kanzlei Fridrich Bannasch & Partner, Freiburg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 4.1.1.1

Sachverhalt

Fridrich Bannasch & Partner, Kartäuserstraße 51a, 0-79102 Freiburg

Markt Nandlstadt
Herrn Johann Pichlmaier
Rathausplatz 1
85405 Nandlstadt

Per Telefax: 08756/9610-40
Per E-Mail: johann.pichlmaier@markt-nandlstadt.de


Freiburg, 30. Januar 2025 Rechtsanwalt Bannasch
Sekretariat Frau Scheller Durchwahl (0761) 383789-32
 
unser AZ: 00213/24-BAN/asc
(Bitte angeben)
Dok. 81517.1
 

PENNY Markt GmbH u.a../. Markt 
Nandlstadt wg. Bebauungsplan 
„GE Kitzberger Feld II"


Sehr geehrter Herr Pichlmaier,


unter Vorlage auf uns lautender Vollmachten zeigen wir die rechtliche Vertretung der PENNY Markt GmbH, Dieselstraße 21-27, 85386 Eching, vertreten durch die Prokuristen Tina Mangold und Sebastian Mahrenholz sowie der REWE Markt GmbH, Dieselstraße 21-27, 85386 Eching, vertreten durch Elisabeth Promberger und Jörg Malek an. Unsere Mandanten haben uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen im Verfahren über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Kitzberger Feld II" Ihrer Gemeinde beauftragt. Bevor wir zur Sache Stellung nehmen, was einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten bleibt, fragen wir an, welche der beiden verschiedenen im Internet eingestellten Bekanntmachungen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nun gültig ist und welches die maßgebliche Stellungnahmefrist ist. Uns liegen zwei Bekanntmachungen vor, die beide auf den 02.12.2024 mit dem Vermerk in Klammern „Stand: 28.11.2024" datiert und vom Bürgermeister am 02.12.2024 unterschrieben wurden. Die beiden Bekanntmachungen unterscheiden sich inhaltlich nur in einem einzigen Punkt, nämlich bei der Offenlagefrist. In der ersten Bekanntmachung wird diese vom 17.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 angegeben, in der zweiten Bekanntmachung vom 17.12.2024 bis einschließlich 14.02.2025. 

Wir bitten um sehr kurzfristige Beantwortung folgender Fragen, bitte per Mail an bannasch@fbrae.de:
1. Welche der beiden Fristen gilt nun? Aktuell ist die zweite Bekanntmachung eingestellt, weshalb wir den 14.02.2025 zugrunde legen.
2. Was ist der Grund für die Verlängerung?

Beschlussempfehlung

Das Schreiben wurde zunächst zum Anlass genommen, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 BauGB vom 06.03.2025 bis zum 07.04.2025 erneut vorzunehmen. Die Bekanntmachung vom 26.02.2025 sowie die Unterlagen waren auch im Internet abrufbar.

Beschluss

Das Schreiben wurde zunächst zum Anlass genommen, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 BauGB vom 06.03.2025 bis zum 07.04.2025 erneut vorzunehmen. Die Bekanntmachung vom 26.02.2025 sowie die Unterlagen waren auch im Internet abrufbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2025 14:34 Uhr