Neubau einer Tennishalle, Waldbadstraße 30, Fl.-Nr. 961/3,961/2, 962/2, 963, Gemarkung Nandlstadt, 85405 Nandlstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.07.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 29.04.2025 stellte Herr Christian Kaindl das Vorhaben des Tennisvereins zur Errichtung einer Tennishalle vor.
Der Marktrat beschloss die Übernahme der Bürgschaft– vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. 
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Eine Privilegierung liegt nicht vor. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Beschlussempfehlung

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB, das im Einzelfall zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

Datenstand vom 01.07.2025 20:05 Uhr