Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Stellplätze untergebracht in zwei Carports und weitere 8 Stellplätze im Freien
- Flur-Nr. 236/6 der Gemarkung Nandlstadt, Birkenstr. 8
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan „Nandlstädter Höhe I“. Die erforderlichen 13 Stellplätze sind allesamt auf dem Grundstück nachgewiesen. Es wurden Befreiungen hinsichtlich der Dachgauben und dem Quergiebel beantragt.
Das Einvernehmen ist aus Sicht des Bauamtes mit den beantragten Befreiungen zu erteilen.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Stellplätzen untergebracht in zwei Carports und weiteren 8 Stellplätzen im Freien auf der Flur-Nr. 236/6 der Gemarkung Nandlstadt wird mit einer Befreiung von Ziff. 4.3 des Bebauungsplans „Nandlstädter Höhe I“ in der Fassung der 3. Änderung hinsichtlich der Dachgauben und des Quergiebels wie beantragt erteilt.
Datenstand vom 17.04.2025 10:19 Uhr