Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen - Flur-Nr. 776 der Gemarkung Nandlstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 29.04.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Ziegelstadl I“. Eine Befreiung zur Grundstücksteilung und Verschiebung des Baukörpers aus dem Baufenster aufgrund der Grundstückslage wurde beantragt. Dieser kann zugestimmt werden, da ähnliche Befreiung bereits im Bereich des Bebauungsplans erteilt wurden, jedoch mit der Auflage einer Änderung des Bebauungsplans. Die Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Sollte eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren zur Vorbescheidsgenehmigung vom Landratsamt Freising gefordert werden, sind die Kosten durch die Antragstellerin in vollem Umfang zu tragen.
Das Einvernehmen kann aus Sicht des Bauamtes unter diesen Auflagen erteilt werden.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf der Flur-Nr. 776 der Gemarkung Nandlstadt wird mit folgender Maßgabe erteilt:
  • Einer Befreiung vom Bebauungsplan „Ziegelstadl I“ im Hinblick auf die Teilung des Grundstücks sowie die Verschiebung des Baukörpers wird zugestimmt.
  • Sofern seitens des Landratsamtes Freising eine Änderung des Bebauungsplans gefordert wird, sind die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang von der Antragstellerin zu tragen.

Datenstand vom 17.04.2025 10:19 Uhr