Neubau eines Geräteschuppens - Flur-Nr. 839 der Gemarkung Nandlstadt, Hausmehringer Str. 28 (Bauhof)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 27.05.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Geräteschuppen soll wegen der Erweiterung der Grund- und Mittelschule an der Ostseite des Schulgeländes abgebaut und auf dem Gelände des Bauhofs wieder aufgebaut werden.
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Abstandsflächen sind vorhanden. Nachbarschriften sind nicht notwendig, da der Markt Nandlstadt selbst und der Landkreis Freising anliegende Grundstückseigentümer sind, das Landratsamt Freising selbst sogar Genehmigungsbehörde.
Das Einvernehmen ist aus Sicht der Bauverwaltung zu erteilen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Geräteschuppens auf der Flur-Nr. 839 der Gemarkung Nandlstadt, Hausmehringer Str. 28, wird erteilt.

Dokumente
Vorabzug Eingabeplan Unterstandhalle zur Beantragung einer Baugenehmigung (.pdf)

Datenstand vom 22.05.2025 13:29 Uhr