Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 31.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 4.1.1

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwände zur vorliegenden Planung bestehen. 
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse zur Kenntnis. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. 
Der Hinweis bezüglich der von der Bayernwerk Netz GmbH betriebene Versorgungseinrichtungen im überplanten Bereich, sowie die Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (12)“ bereits enthalten ist. 
Ebenso teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ beachtet wird. 
Der unterbreitete Hinweis auf die erforderliche Verwendung von Einführungssystemen für Kabelhausanschlüsse mit einer Mindestdichtigkeit von 1bar gegen Gase und Wasser ist bereits unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, in der Einbeziehungssatzung enthalten. 
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwände zur vorliegenden Planung bestehen. 
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse zur Kenntnis. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. 
Der Hinweis bezüglich der von der Bayernwerk Netz GmbH betriebene Versorgungseinrichtungen im überplanten Bereich, sowie die Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (12)“ bereits enthalten ist. 
Ebenso teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ und „Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ beachtet wird. 
Der unterbreitete Hinweis auf die erforderliche Verwendung von Einführungssystemen für Kabelhausanschlüsse mit einer Mindestdichtigkeit von 1bar gegen Gase und Wasser ist bereits unter D: Begründung zur Einbeziehungssatzung „Untere Dorfstraße Baumgarten“, 7. Erschließung, technische Ver- und Entsorgung, in der Einbeziehungssatzung enthalten. 
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 10.08.2023 10:41 Uhr