Bayerischer Bauernverband (05.09.2023)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 3.2.2

Sachverhalt

Stellungnahme:

Wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Zukünftige Anwohner müssen darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen durch die geplante Wohnbebauung keine Beschränkungen erfahren.

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten die Straßen immer problemlos befahren können. Die Verkehrswege dürfen von Anwohnern nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden.

Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden Ausgleichsflächen ausgewiesen. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich mittels Ökopunkte oder an Gewässern stattfindet und somit landwirtschaftliche Flächen schont. Ausgleichsflächen müssen immer dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht (z.B. Unkrautsamenflug).

Beschlussempfehlung

Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.

Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:

Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass auf einige Punkte zu achten ist. Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen ist zu keinem Zeitpunkt durch die geplante Bebauung beeinträchtigt. Die weiteren Hinweise werden beachtet. 

Bezüglich der Belange des Bayerischen Bauernverbandes ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.

Beschluss

Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.

Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:

Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass auf einige Punkte zu achten ist. Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen ist zu keinem Zeitpunkt durch die geplante Bebauung beeinträchtigt. Die weiteren Hinweise werden beachtet. 

Bezüglich der Belange des Bayerischen Bauernverbandes ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr