Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG (09.08.2023)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Vielen Dank für die frühzeitige Beteiligung an der geplanten Baumaßnahme.
Die Sammelfahrzeuge Wenden derzeit am Abzweig Höhe der Hausnummer 10. Das Anwesen
Hausnummer 12 wird nicht direkt angefahren, die Abfallgefäße entsprechend der Abfuhrroute
entgegengebracht.
Da sich im Bereich der öffentlichen Straße keine wesentlichen Änderungen bei Umsetzung ergeben, wird auch die Befahrung weiterhin so aufrecht erhalten.
Daraus ergibt sich eine Bereitstellungspflicht für die Anschlussteilnehmer im direkten Umfeld
der Fahrbahnabzweigung (anzuwenden auf die beiden Anwesen an der neu geplanten Stichstraße). Die weiteren Wohnbebauungen befinden sich an der Abfuhrroute und können hier direkt am öffentlichen Verkehrsweg geleert bzw. abgeholt werden.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sich im Bereich der öffentlichen Straße keine wesentlichen Änderungen bei Umsetzung ergeben, die Befahrung wird weiterhin so aufrecht erhalten. Die Bereitstellungspflicht wird eingehalten.
Bezüglich der Belange der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sich im Bereich der öffentlichen Straße keine wesentlichen Änderungen bei Umsetzung ergeben, die Befahrung wird weiterhin so aufrecht erhalten. Die Bereitstellungspflicht wird eingehalten.
Bezüglich der Belange der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr