Elfriede und Leonhard Fischer, Hohenbachernstr. 26, 85354 Freising, vom 04.01.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Einspruch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Altfalterbach -Ost" von 22.11.2023 bis 08.01.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit legen wir hiermit Einspruch gegenüber der Planung ein, da sich auf dem Grundstück mit der FI.-Nr. 1264, Gemarkung Baumgarten eine Ortseingrünung auf einer Teilfläche befindet.
Des Weiteren ist Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu belassen und darf nicht auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden, wir bitten dies zu berücksichtigen.
Wir bitten die Eingrünungsfläche aus der Planung zu nehmen und den dazugehörigen Schrifttext Pkt. 13.5 nochmal zu überarbeiten.
Freising 04.01.2024
Elfriede und Leonhard Fischer
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass von Seite des Ehepaars Fischers kein Einverständnis bezüglich des Grünstreifens auf der Teilfläche der Flurnummer 1264 besteht.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Grünstreifen zurückgenommen wird und somit die Flurnummer 1264 nicht mehr betroffen ist. Die Flurnummer 1264 wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu belassen ist und es nicht auf dem Nachbargrundstück abgeleitet werden darf. Dieser Punkt wird redaktionell in den Hinweisen zum Plan ergänzt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass von Seite des Ehepaars Fischers kein Einverständnis bezüglich des Grünstreifens auf der Teilfläche der Flurnummer 1264 besteht.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Grünstreifen zurückgenommen wird und somit die Flurnummer 1264 nicht mehr betroffen ist. Die Flurnummer 1264 wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu belassen ist und es nicht auf dem Nachbargrundstück abgeleitet werden darf. Dieser Punkt wird redaktionell in den Hinweisen zum Plan ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Schönegge war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
Datenstand vom 11.06.2024 17:15 Uhr