Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, vom 24.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.1.1

Sachverhalt

„Sehr geehrte Damen und Herren, Mit dem Schreiben vom 18.01.2024, TBPP Sc 10489, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. 
Der für die Transformatorenstation vorgeschlagene Standort im Süd-Westen des Sondergebietsteil 3 ist für die Versorgung der zukünftigen Bebauung bestens geeignet. 
Wir möchten zusätzlich darauf hinweisen, dass ein eigens für die Transformatoren-station ausgewiesenes Flurstück (min. 5m x 7m), welches in Gemeindeeigentum übergeht, die bevorzugte Lösung darstellt. 
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. 

Freundliche Grüße
Claudia Seidl, Florian Schoderer“

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 18.01.2025 weiterhin Gültigkeit behält und antwortet daher wie folgt:

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. 
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung in der Begründung ergänzt wurden.

Des Weiteren wurde der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, in die Begründung aufgenommen.

Die Marktgemeinde nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das der vorgeschlagene Transformatorenstandort für die Versorgung der künftigen Bebauung bestens geeignet ist. 

Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.

Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 18.01.2025 weiterhin Gültigkeit behält und antwortet daher wie folgt:

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. 
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen. 
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung in der Begründung ergänzt wurden.

Des Weiteren wurde der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, in die Begründung aufgenommen.

Die Marktgemeinde nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das der vorgeschlagene Transformatorenstandort für die Versorgung der künftigen Bebauung bestens geeignet ist. 

Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.

Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr