Neubau einer Tennishalle, Waldbadstraße 30, Fl.-Nr. 961/3,961/2, 962/2, 963, Gemarkung Nandlstadt, 85405 Nandlstadt
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 01.07.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) | Sitzung des Marktgemeinderates | 01.07.2025 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 29.04.2025 stellte Herr Christian Kaindl das Vorhaben des Tennisvereins zur Errichtung einer Tennishalle vor.
Der Marktrat beschloss die Übernahme der Bürgschaft– vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussempfehlung
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB, das im Einzelfall zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.
Datenstand vom 01.07.2025 20:05 Uhr