Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Neubau von 3 Stellplätzen - Flur-Nr. 775/14 der Gemarkung Nandlstadt, Tafelmaiersiedlung 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 25.02.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

siehe Anhang, 
Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 2 BayBO, zum Grundstück, Fl.-Nr. 775/28, Gemarkung Nandlstadt, (Behandlung durch den Markt Nandlstadt nicht relevant) Genehmigungsbehörde ist das LRA. Eine Abstandflächenübernahme durch den nördlich gelegenen Nachbarn Fl.-Nr. 775/28 wurde nicht erteilt. 
Zum Grundstück der Gemeinde (Korbinianstraße mit Grünfläche) Fl.-Nr. 775/26, Gemarkung Nandlstadt, ist die Grenzgarage länger als die zulässigen 9,00 m. Auch die Höhe ist mit + 3.07 m i.V. mit dem hängenden Gelände im Mittel über die zulässigen 3,00 m. Das möchte die Bauamtsleitung noch im Vorfeld mit dem Planer abklären.

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Das Einvernehmen ist zu erteilen. Belange dazu hinsichtlich der Umgebungsbebauung sind durch das LRA abzuwägen.  

Beschluss

Das Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage mit Neubau von 3 Stellplätzen auf der Flur-Nr. 775/14 der Gemarkung Nandlstadt, Tafelmaiersiedlung 14, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 09:34 Uhr