Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten
- Flur-Nr. 751/92 der Gemarkung Nandlstadt, Judith-von-Bayern-Str. 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Anträge:
Befreiung für Bau eines Zwerchgiebels auf der Nordseite
Ablösung von 4 Stellplätze:
Dem Antrag auf Befreiung für den Bau eines Zwerchgiebels kann zugestimmt werden, da sonst der Einbau einer Aufzugsanlage für eine Barrierefreiheit wegen des notwendigen Überstandes außerhalb der Dachfläche nicht möglich ist.
Dem Antrag auf Ablösung von Stellplätzen wurde aufgrund des Sitzungspunktes und einer Beschlussfassung aus der nichtöffentlichen MR-Sitzung vom 28.01.2025 nicht zugestimmt. Grund: Die Stellplätze könnten auf dem Grundstück gebaut werden.
Der Entwässerungsplan entspricht den Vorgaben und Festsetzungen.
Ansonsten kann das Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf der Flur-Nr. 751/92 der Gemarkung Nandlstadt, Judith-von-Bayern-Str. 1, wird mit folgenden Maßgaben erteilt:
- Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nord-West II“ für den Bau eines Zwerchgiebels auf der Nordseite wird entsprochen.
Die Stellplätze sind allesamt und ausschließlich auf dem Baugrundstück selbst aus- und nachzuweisen. Einer Ablösung öffentlicher Stellplätze widerspricht der Markt Nandlstadt insofern ausdrücklich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 09:34 Uhr