Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Neubau von 3 Stellplätzen
- Flur-Nr. 775/14 der Gemarkung Nandlstadt, Tafelmaiersiedlung 14
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
siehe Anhang,
Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 2 BayBO, zum Grundstück, Fl.-Nr. 775/28, Gemarkung Nandlstadt, (Behandlung durch den Markt Nandlstadt nicht relevant) Genehmigungsbehörde ist das LRA. Eine Abstandflächenübernahme durch den nördlich gelegenen Nachbarn Fl.-Nr. 775/28 wurde nicht erteilt.
Zum Grundstück der Gemeinde (Korbinianstraße mit Grünfläche) Fl.-Nr. 775/26, Gemarkung Nandlstadt, ist die Grenzgarage länger als die zulässigen 9,00 m. Auch die Höhe ist mit + 3.07 m i.V. mit dem hängenden Gelände im Mittel über die zulässigen 3,00 m. Das möchte die Bauamtsleitung noch im Vorfeld mit dem Planer abklären.
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Das Einvernehmen ist zu erteilen. Belange dazu hinsichtlich der Umgebungsbebauung sind durch das LRA abzuwägen.
Beschluss
Das Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage mit Neubau von 3 Stellplätzen auf der Flur-Nr. 775/14 der Gemarkung Nandlstadt, Tafelmaiersiedlung 14, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 09:34 Uhr