Tektur zum Neubau eines MFHs mit 4 Wohneinheiten zu einem MFH mit 6 Wohneinheiten
- Flur-Nr. 828/174 der Gemarkung Nandlstadt, Hausmehringer Str. 19
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Umgriff der 1. Änderung des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans „Ziegelstadl II“. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Daher wurden folgende Befreiungen beantragt:
- Zu. Pkt. 2.2.2. Verschiebung des Gebäudes aus der Baugrenze nach Norden
Zu. Pkt. 2.4.5. Anstelle 4 WE werden 6 WE beantragt
Nachbarunterschriften wurden getätigt. Das Einvernehmen kann aus der Sicht der Verwaltung erteilt werden. Befreiungen hinsichtlich der Festsetzungen des B-Planes „Ziegelstadl II“ können erteilt werden.
Beschlussempfehlung
Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB für die Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten zu einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten auf der Flur-Nr. 828/174 der Gemarkung Nandlstadt, Hausmehringer Str. 19, wird mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegelstadl II“ unter Punkt 2.2.2 hinsichtlich der Verschiebung des Gebäudes aus der Baugrenze heraus nach Norden sowie unter Punkt 2.4.5 hinsichtlich der Erhöhung auf 6 Wohneinheiten erteilt.
Datenstand vom 26.03.2025 11:47 Uhr