Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand - Flur-Nr. 647/2 der Gemarkung Airischwand, OT Hausmehring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 25.03.2025 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im OT Hausmehring. Es Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der noch nicht abgeschlossenen Bauleitplanung des Bebauungsplans Nr. 31 „Hausmehring“. Die Bauleitplanung befindet sich im Stadium des 2. Auslegungsbeschlusses, jedoch vor der Abwägungsbeschlussfassung

Das Einvernehmen kann aus der Sicht der Verwaltung erteilt werden, der Baubeginn jedoch erst nach getätigtem Satzungsbeschluss bzw. nach der Bekanntmachung des Bebauungsplanes gemäß §10 i.V. mit § 10a BauGB erfolgen.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Airischwand auf der Flur-Nr. 647/2 der Gemarkung Airischwand, OT Hausmehring, wird erteilt.

Dokumente
FW Airischwand Bauantrag (.pdf)
FW Airischwand Katasterauszug (.pdf)
FW_Airischwand EP (.pdf)

Datenstand vom 26.03.2025 11:47 Uhr