Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 24 "Moosburger Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 28.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan Nr. 24 „Moosburger Straße“         
mit integriertem Grünordnungsplan

  • Erneute öffentliche Auslegung - 


  1. Eingegangene Stellungnahmen

A)
Im Rahmen des Verfahrens wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben:

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München

  • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Freising

  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Landshut

  • Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Attenkirchen

  • Erzbischöfliches Ordinariat München, R1, FB Pastoralraumanalyse

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising 

  • Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, Moosburg

  • Regierung von Oberbayern, Brand- und Katastrophenschutz, München

  • Bayernwerk Netz GmbH Kundencenter Pfaffenhofen 




B)
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen eingegangen:

  • bayernets GmbH, München mit Schreiben vom 09.03.2022 – keine Einwände
  • Gemeinde Rudelzhausen vom 14.03.2022 – keine Einwände
  • Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung vom 07.04.2022 – keine Einwände
  • Landratsamt Freising, SG 41, Immissionsschutz, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
  • Landratsamt Freising, SG 33, Straßenverkehrsbehörde, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
  • Landratsamt Freising, SG 61, Tiefbau, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
  • Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
  • Landratsamt Freising, Abgrabung, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
  • Landratsamt Freising, Ortsplanung, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
  • Landratsamt Freising, SG 42, Untere Naturschutzbehörde, Freising mit Schreiben vom 07.04.2022 – keine Einwände
  • Markt Au i. d. Hallertau vom 11.03.2022 – keine Einwände
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Mauern, vom 01.03.2022 – keine Einwände
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Wang, vom 01.03.2022 – keine Einwände
  • Verwaltungsgemeinschaft Mauern, Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, vom 01.03.2022 – keine Einwände
  • Regionaler Planungsverband München vom 14.03.2022 – keine regionalplanerischen Bedenken
  • TenneT TSO GmbH, Bayreuth mit Schreiben vom 08.03.2022 – Belange nicht berührt
  • Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Attenkirchen vom 15.03.2022 – keine Äußerung
  • Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Mitgliedsgemeinde Zolling vom 15.03.2022 – keine Äußerung


C) 
Folgende Behörden / TÖB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:

  1. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Bonn mit Schreiben vom 25.02.2022
  2. Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 11.03.2022
  3. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Freising, mit Schreiben vom 01.04.2022
  4. Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 06.04.2022
  5. Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 08.03.2022
  6. Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.04.2022
  7. Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 07.03.2022
  8. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 09.03.2022
  9. Wasserwirtschaftsamt München, Servicestelle Freising mit Schreiben vom 24.03.2022

D)
Bezüglich der Beteiligung der Öffentlichkeit sind die folgenden Stellungnahmen von Bürgern eingegangen: 

  • Josef Penger, Lindenstraße 7, mit Schreiben vom 05.04.2022

Beschluss 1

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I3, Bonn mit Schreiben vom 25.02.2022

  • Siehe Stellungnahme -

Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zur Kenntnis.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme vom 04.05.2021 aufrecht gehalten wird. 
Es wird begrüßt, dass seitens der Bundeswehr auch weiterhin keine Einwände bestehen, auch wenn die Belange der Bundeswehr durch die Planung zwar berührt, nicht aber beeinträchtigt werden.

Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Kreisbrandrat des Landkreises Freising, Herrn Manfred Danner, Moosburg a. d. Isar mit Schreiben vom 11.03.2022

  • Siehe Stellungnahme -

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die die Stellungnahme des Kreisbrandrates Herrn Manfred Danner.
Hierzu teilt der Marktgemeinderat mit, dass in die städtebaulichen Überlegungen bereits auch Überlegungen zum Brandschutz eingestellt sind.
So finden sich die vom Herrn Kreisbrandrat angemerkten Punkte bereits in den Hinweisen und Empfehlungen zum Bebauungsplan unter Punkt 7 – Allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes.

Eine Planänderung wird dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Freising, mit Schreiben vom 01.04.2022

  • Siehe Stellungnahme -

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz.
Der Marktrat begrüßt, dass von Seiten des Landesbundes für Vogelschutz grundsätzliches Einverständnis.
Der unter 2. Vorgebrachte Hinweis, dass auch für die Wiesenansaat autochthone Herkünfte zu verwenden sind (§gem. §40 BNatSchG.), wird redaktionell im Bebauungsplan ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 06.04.2022

  • Siehe Stellungnahme -

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die in die Bauleitplanung übernommenen Hinweise und Empfehlungen als positiv bewertet werden.
Der Hinweis auf die bisherigen Stellungnahmen vom 08.06.20221 und die zugehörigen Hinweise der Fachbehörden werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Eine Planänderung ist durch die Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 08.03.2022

  • Siehe Stellungnahme -

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Freising, und teilt mit, dass die vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen bereits in den Hinweisen und Empfehlungen zum Bebauungsplan unter den Punkten 3 und 10 enthalten sind.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.04.2022

  • Siehe Stellungnahme -

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Abteilung Wasserrecht vom 07.04.2022.

Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Einwendungen bzgl. der Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung werden in der Begründung zum Bebauungsplan redaktionell korrigiert. Eine wasserrechtliche Gestattung ist erforderlich. Der geforderte Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung wurde bereits durch den Grundstückseigentümer gestellt.

Ein aktualisiertes Versickerungskonzept wird dem Bebauungsplan beigefügt.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Polizeiinspektion Moosburg a.d. Isar, Poststraße 6, 85368 Moosburg a.d. Isar vom 07.03.2022

  • Siehe Stellungnahme -

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Polizeiinspektion Moosburg a. d. Isar vom 09.03.2022. 
Der Marktrat nimmt den Verweis der PI Moosburg auf die Stellungnahme vom 20.05.2021 zur Kenntnis und teilt dazu mit, dass die angeführten Punkte der Übersichtlichkeit und Zonierung stadtplanerisch in die Konzeption des Bebauungsplanes mit einbezogen wurden. Die weiteren erteilten Anregungen werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsplanung in der Planung berücksichtigt. 

Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München mit Schreiben vom 09.03.2022

  • Siehe Stellungnahme -

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 09.03.2022 und nimmt zur Kenntnis, dass die vorliegende Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

Wasserwirtschaftsamt München, Servicestelle Freising mit Schreiben vom 24.03.2022

  • Siehe Stellungnahmen -

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München vom 24.03.2022.

Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise bzgl. der Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung werden in der Begründung zum Bebauungsplan redaktionell korrigiert. Eine wasserrechtliche Gestattung ist erforderlich. Der geforderte Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung wurde bereits durch den Grundstückseigentümer gestellt.

Ein aktualisiertes Versickerungskonzept wird dem Bebauungsplan beigefügt.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 10

Josef Penger, Lindenstraße 7, mit Schreiben vom 05.04.2022

  • Siehe Stellungnahme -

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellung die Äußerung von Herrn Josef Penger vom 06.04.2022.

Die verkehrliche Entwicklung entlang der Moosburger Straße wird durch den Markt Nandlstadt aufmerksam beobachtet.
Der Marktrat bestätigt, dass sich in der Nähe der Moosburger Straße die Grund- und Mittelschule mit Dreifachturnhalle und Schwimmbad befindet. Es wird dazu angemerkt, dass sich die Schulanlage außerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Bauleitplanung befindet.
Die von Herrn Penger angeführten Punkte werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet.

  1. Ein sicherer Bürgersteig ist bereits entlang der Moosburger Straße vorhanden. Gegenwärtig beginnt der zweiseitige Fußweg entlang der Moosburger Straße mit der Einmündung der „Am Zeilerberg“-Straße in die Moosburger Straße. Die bereits bestehenden Gebäude mit der Hausnummern 6 und 8 (Parzellen 940/4 und 940/5 Gemarkung Baumgarten), verfügen jedoch ebenfalls über keinen Bürgersteig. 
Ein nicht durchgängiger, kurzer Fußweg würde die Fußgänger zum wiederholten Überqueren der Straße drängen und daher die Verkehrssicherheit nicht erhöhen.
  1. Eine sichere Ein- und Ausfahrt in die Moosburger Straße ist bereits eingeplant. Die Größe der Sichtflächen wir durch die Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RaSt) vorgegeben. 
  2. Entsprechende Raumflächen für Schnee entlang der Moosburger Straße sind vorhanden und können vom Winterdienst entsprechend genutzt werden.
  3. Die bestehenden Versorgungsleitungen befinden sich im Bereich der Moosburger Straße. Eine Umlegung der Versorgungsleitungen würde daher einen erheblichen baulichen Aufwand und damit verbundene Kosten bedeuten. Wie bereits dargelegt, wäre ohnehin kein durchgängiger Fußweg möglich. Insofern könnten die Versorgungsleitungen nur auf kurzer Strecke verschwenkt werden, was die vorgeschlagene bauliche Maßnahme unwirtschaftlicher macht.
  4. a) Die gültige Stellplatzsatzung des Marktes Nandlstadt, hierfür die entsprechenden Regelungen vorsieht. Die Stellplatzsatzung ist wie im gesamten Gemeindegebiet ebenfalls innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes anzuwenden.
b) Der Radweg befindet sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Die Fragestellung ist für das vorliegenden Verfahren somit gegenstandslos.

Aufgrund der dargelegten Punkte und unter Abwägung aller relevanten Aspekte, entscheidet sich der Marktrat gegen die Aufnahme eines zweiseitgien Bürgersteiges innerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Bebauungsplanung.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht erforderlich.


Anmerkung:
Marktrat Stöckeler fügt zum Beschluss an, dass er diesen für zu kurzsichtig halte. Man müsse sich auch für die Zukunft die Möglichkeit des Ausbaus eines durchgängigen Gehwegs auf dieser Straßenseite offenhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.05.2022 15:35 Uhr