Aufstellung eines Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Fl.-Nr. 9, 26, 27 und 1184 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 23/3 und 1206 jeweils der Gemarkung Airischwand - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Aufgrund immissionsschutzrechtlicher Bedenken und nachbarschützender Belange soll nun im Bebauungsplan „Airischwand Ost“ anstatt eines allgemeinen Wohngebietes entsprechend dem Flächennutzungsplan ein Dorfgebiet festgesetzt werden. Eine Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ist deshalb nicht mehr möglich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nun im Regelverfahren erfolgen. Auch hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Vergleich zum ursprünglich beschlossenen Geltungsbereich noch geändert. Das Grundstück, Fl.-Nr. 9 der Gemarkung Airischwand, soll nun vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Das Grundstück, Fl.-Nr. 1197 Tfl. der Gemarkung Airschwand, soll nicht mehr durch den Bebauungsplan überplant werden. Diese Änderungen wurden mit den Antragsstellern und den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt. 
Um diese Änderungen umsetzen zu können, ist zunächst der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 28.04.2022 aufzuheben. Danach ist ein neuer Aufstellungsbeschluss mit dem neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu fassen. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Fl.-Nr. 9, 26, 27 und 1184 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 23/3 und 1206 jeweils der Gemarkung Airischwand im Regelverfahren. Der beiliegende Lageplan des Ingenieur- und Planungsbüros Martin Huber vom 14.03.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Airischwand Ost" auf den Fl.-Nr. 9, 26, 27 und 1184 jeweils der Gemarkung Airischwand sowie auf Teilflächen der Fl.-Nr. 23/3 und 1206 jeweils der Gemarkung Airischwand im Regelverfahren. Der beiliegende Lageplan des Ingenieur- und Planungsbüros Martin Huber vom 14.03.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Dokumente
Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan Airischwand Ost (.pdf)

Datenstand vom 25.04.2023 14:32 Uhr