Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 1 "Baumgarten Nord-West"
- Aufhebung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses vom 27.04.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 21.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 27.04.2023 die Durchführung des sog. beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB beschlossen, nach welchem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entfallen konnte, ebenso wie eine Umweltprüfung sowie der Nachweis evtl. Ausgleichsflächen.
Das BVerwG hat jedoch mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. Das Gericht kommt danach zum Ergebnis, dass § 13b BauGB wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden dürfe und dieser Verfahrensmangel die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge habe.
Dies bedeutet in der Folge:
- Für Neuplanungen ist § 13b BauGB in seiner heutigen Fassung unanwendbar.
Anhängige Bauleitplanverfahren müssen in das Regelverfahren übergeleitet werden, in dem dann eine Umweltprüfung nebst Umweltbericht erstellt und gegebenenfalls Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die damit einhergehenden Anpassungen sind zudem im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abzubilden.
Für bestehende Bebauungspläne nach § 13b BauGB ist zu prüfen, ob der Verfahrensfeh-ler wegen Ablaufs der einjährigen Rügefrist seit Bekanntmachung nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich geworden ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine korrekte Belehrung nach § 215 Abs. 2 BauGB in der Bekanntmachung enthalten war. Insbesondere bei Bauleitplänen, bei denen die Rügefrist noch nicht abgelaufen ist, gilt es im Hinblick auf zukünftige Baugenehmigungen den Bestand des Bebauungsplans kritisch zu prüfen.
Das hier anhängige Bauleitverfahren, welches nach den Vorgaben des § 13b BauGB eingeleitet wurde, kann somit so nicht weitergeführt werden und ist in ein Regelverfahren überzuleiten. Der Beschluss vom 27.04.2023 ist daher aufzuheben.
Beschlussempfehlung
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Marktgemeinderates vom 27.04.2023 bzgl. der 2. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 1 „Baumgarten Nord-West“ wird aufgehoben.
Beschluss
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Marktgemeinderates vom 27.04.2023 bzgl. der 2. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 1 „Baumgarten Nord-West“ wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
2022-225-BPL (.pdf)
BPL Vorentwurf_10356 (.pdf)
Datenstand vom 16.10.2023 18:03 Uhr