Stellungnahme:
Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Im Planungsgebiet befindet sich nach unserem derzeitigen Kenntnisstand folgendes Bodendenkmal:
D-1-7436-0020 „Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung“. Wir danken für die Aussparung des Bodendenkmals aus den Konzentrationszonen. Allerdings weisen wir ausdrücklich bereits in diesem frühen Stadium der Planung darauf hin, dass im Umfeld des Denkmals weitere Bodendenkmäler zu vermuten sind. Für Bodeneingriffe im Bereich der Zone 1 ist daher eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7.1. BayDSchG einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Bodendenkmäler nicht nur im eigentlichen Baufeld der Windkraftanlagen selbst, sondern auch durch die Leitungen und die Zuwegung, falls bestehende Wege für den Transport großer Bauteile verbreitert werden, betroffen sein können. Auch Rodungen im Vorfeld der Baumaßnahme bedürfen ggf. einer archäologischen Begleitung. Um Verzögerungen zu vermieden empfehlen wir eine frühzeitige Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, der Rodungserlaubnis und des landschaftspflegerischen Begleitplans (Bodendenkmal-OB@blfd.bayern.de). Im Umfeld von bekannten Bodendenkmälern, wie beispielsweise vorgeschichtlichen Grabhügelgruppen, sind oftmals weitere, bisher unbekannte Bodendenkmäler zu vermuten. Planungen im Nähebereich bedürfen daher der Absprache mit den Denkmalbehörden und ggf. einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 7.1 BayDSchG.
Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/publikationen/denkmalpflege-themen_denkmalvermutung-bodendenkmalpflege_2016.pdf
Wir weisen bereits in diesem frühen Stadium der Planung darauf hin, dass im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7 Abs. 1 BayDSchG bedürfen.
Erläuterungen:
Denkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.
Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter http://www.denkmal.bayern.de zugängliche Bayerische Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Denkmaldaten für Fachanwender als Web Map Service (WMS) zur Verfügung und können so in lokale Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL dieses Geowebdienstes lautet: https://geoservices.bayern.de/wms/v1/ogc_denkmal.cgi Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den Einsatz entsprechender Software erfordert.
Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage: https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachanwender/rechtliche
_grundlagen_überplanung_bodendenkmäler.pdf
(Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern)
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).