Bundesamt für Flugsicherung, Langen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:

Sie haben mich im Rahmen der Beteiligung nach dem BauGB über die oben näher bezeichnete Planung informiert und mir die Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme eingeräumt. Dafür möchte ich mich zunächst bei Ihnen herzlich bedanken und nehme insoweit auch Bezug auf unser freundliches Telefonat.

Durch die beabsichtigte Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Konzentrationszonen Windkraft wird der Aufgabenbereich meiner Behörde als Trägerin öffentlicher Belange im Hinblick auf den Schutz ziviler Flugsicherungseinrichtungen gemäß § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) insoweit berührt, als dass die Konzentrationszone Nr. 4 im Anlagenschutzbereich der Radaranlage München Nord ASR PSR + MSSR belegen ist. Der Anlagenschutzbereich dieser Flugsicherungseinrichtung erstreckt sich für Windenergieanlagen in einem Radius von 15 km um die Flugsicherungseinrichtung.

Die Konzentrationszonen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5 liegen außerhalb des genannten Anlagenschutzbereiches.

Je nach Verortung, Dimensionierung und Gestaltung von Windenergieanlagen besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit einer Störung dieser Flugsicherungseinrichtung. Nach § 18a Abs. 1 Satz l LuftVG dürfen Bauwerke nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können.

Einschränkungen bezüglich Anzahl und Höhe der geplanten Windenergieanlagen im Rahmen eines späteren Genehmigungsverfahrens können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In Ihrem Fall liegt die Zone Nr. 4 jedoch deutlich am nördlichen Rand des Anlagenschutzbereiches,        / was die Chancen für eine Realisierung von Windenergieanlagen deutlich erhöht.

Klarstellend weise ich allerdings darauf hin, dass die Entscheidung gemäß § 18a Absatz I LuftVG, ob Flugsicherungseinrichtungen durch einzelne Windenergieanlagen gestört werden können, von dieser Stellungnahme unberührt bleibt. Sie wird von mir dann getroffen, wenn mir die zuständige Landesluftfahrtbehörde oder die zuständige Genehmigungsbehörde die konkrete Vorhabenplanung (z.B. Antrag nach dem Baurecht oder dem BlmSchG) zur Prüfung vorlegt.

Für einen positiven Abschluss des erforderlichen und einzelfallbezogenen Genehmigungsverfahrens nach dem Bau- bzw. Immissionsschutzrecht        / innerhalb der Zone Nr. 4 kann in Ihrem Fall durchaus eine günstige Prognose abgegeben werden, so dass ich Ihren kommunalen Gremien und den politischen Entscheidungsträgern empfehlen würde, an der Zone Nr. 4 in Gänze und selbstverständlich auch an den übrigen vier Zonen, die sich außerhalb des Anlagenschutzbereiches befinden, festzuhalten.

Diese Beurteilung beruht auf den nach § 18a Abs. I a, Satz 2 LuftVG angemeldeten Anlagenstandorten und -schutzbereichen der Flugsicherungseinrichtungen mit heutigem Stand (Juli 2023).

Hinweise:
Um dem gesetzlich geforderten Schutz der Flugsicherungseinrichtungen Rechnung zu tragen, melden die Flugsicherungsorganisationen gemäß § 18a Abs. la, Satz 2 LuftVG meiner Behörde diejenigen Bereiche um Flugsicherungseinrichtungen, in denen Störungen durch Bauwerke zu erwarten sind. Diese Bereiche werden allgemein als "Anlagenschutzbereiche" bezeichnet und im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.

Die Dimensionierung der Anlagenschutzbereiche erfolgt gemäß § 18a LuftVG durch die Flugsicherungsorganisation, welche die Flugsicherungseinrichtung betreibt und orientiert sich an den Empfehlungen des ICAO EUR DOC 015. Aufgrund von Vorbebauung oder betrieblicher Erfordernisse kann der angemeldete Schutzbereich im Einzelfall von dieser Empfehlung abweichen.

Beschlussempfehlung

Die Stellungnahme wird Kenntnis genommen. Eine mögliche tatsächliche Beeinträchtigung des Anlagenschutzbereichs wird im Rahmen eines ggf. späteren Genehmigungsverfahrens, in welchem das Bundesamt für Flugsicherung erneut beteiligt wird, geprüft.

Datenstand vom 12.10.2023 13:47 Uhr