4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

In § 6 Abs. 2 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ist die sog. „Geschwisterkinder-Ermäßigung“ geregelt. Systematik sollte sein, dass das älteste Kind die volle Gebühr bezahlt, das zweite und dritte Kind prozentual weniger. Ab dem 4. Kind wir keine Gebühr fällig. 
Die bisherige Formulierung hat dies nicht deutlich herausgearbeitet, die neue Formulierung soll dies nun klarstellen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat genehmigt den Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) und beschließt diesen als Satzung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt den Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) und beschließt diesen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
4. Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (.pdf)

Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr