Satzung über die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren des Markt Nandlstadt - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

Für die Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren gibt es bislang keine offizielle Regelung über eine angemessene Entschädigung. Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit Sebastian Kühner nun einen entsprechenden Satzungsentwurf ausgearbeitet, um eine einheitliche Regelung für die gemeindeeigenen Wehren zu erreichen. 
Bisher erhält jeder Gerätewart der Feuerwehren des Markt Nandlstadt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 12,78 Euro; insgesamt zahlt der Markt Nandlstadt also monatlich 51,12 Euro. 
Es werden zwei Varianten vorgestellt. Bei beiden Varianten ist darauf geachtet worden, dass insbesondere die Gerätewarte der kleinen Wehren nicht schlechter gestellt werden.
Variante 1 beinhaltet eine prozentuale Berechnung der Aufwandsentschädigung der Gerätewarte. Diese richtet sich nach der Entschädigung des jeweiligen Kommandanten und beträgt 40 %. 
Diese Variante würde den Markt Nandlstadt monatlich 158,48 Euro kosten und jährlich handelt es sich um eine Kostensteigerung von 16,6 %.

Bei der Variante 2 erhalten die Gerätewarte der Feuerwehren Airischwand und Figlsdorf/Aiglsdorf einen monatlichen Mindestbetrag von 13 Euro und die Gerätewarte der anderen beiden Feuerwehren 25 % der Aufwandsentschädigung von den jeweiligen Kommandanten. Hier entstehen monatliche Kosten i. H. v. 108,15 Euro; jährlich ist es eine Kostensteigerung von 6,6 %. 
Sofern es Erhöhungen bei der Aufwandsentschädigung für die ersten Kommandanten gibt, können bei der Variante 2 nicht automatisch höhere Mindestbeträge ausbezahlt werden. Hier muss die Satzung ggf. dann angepasst werden.  

Diskussionsverlauf

Marktrat Stöckeler hat noch Fragen zur Variante 2, diese wurden beantwortet.
Markträtin Thiermann-Mayrhofer erkennt das Engagement an und plädiert auf alle Fälle für die Erhöhung lt. Variante 1.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt den Entwurf der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren des Marktes Nandlstadt und beschließt diese – mit Variante 1 in § 4 – als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr