Erneuerung der Heizanlagen in gemeindeeigenen Gebäuden - Grundsatzbeschluss über die Weiterführung des regelmäßigen Austauschs mit Festlegung des Projektes für 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Außerordentliche Sitzung des Marktgemeinderates 28.11.2024 ö 6

Sachverhalt

Über den Zustand der Heizanlagen in den Liegenschaften des Marktes Marktes Nandlstadt wurde in den letzten Jahren immer wieder berichtet und auf die Notwendigkeit eines regelmäßigen Austauschs der Anlagen hingewiesen.
Die Verwaltung möchte – wie bereits vor einigen Jahren eigentlich angedacht – nunmehr mit einer regelmäßigen Erneuerung der Heizanlagen fortfahren und diesbezüglich Planungssicherheit haben.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglich angedachten jährlichen Austausch der alten Heizanlagen beschlussmäßig festzuhalten und – da seitens der Firma Baron wiederholt auf den schlechten Zustand hingewiesen wurde – mit der Heizanlage der Feuerwehr Nandlstadt bzw. des Bauhofs beginnen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt, die Heizanlagen mit über 25 Jahren Betriebsdauer in den gemeindlichen Liegenschaften auszutauschen. Jährlich soll eine Anlage erneuert werden, begonnen mit der Heizanlage des Feuerwehrgerätehauses Nandlstadt (mit Bauhof).

Diskussionsverlauf

Nach einer kurzen Diskussion über den Umfang der Ermächtigung der Verwaltung, die Tragweite des Beschlusses, unterschiedliche Heizungstypen und die Sinnhaftigkeit eines jährlichen Austauschs ist sich das Gremium einig, den Beschlussvorschlag auf Antrag von Marktrat Klier abzuändern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die veralteten Heizanlagen in den gemeindlichen Liegenschaften sukzessive auszutauschen. Begonnen werden soll mit der Heizanlage des Feuerwehrgerätehauses Nandlstadt mit angrenzendem Bauhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2024 13:57 Uhr