Peter Obergrußberger präsentiert seinen Vorschlag zur Schaffung einer Querungshilfe in der Mainburger Straße. Er betont, dass dies keine Querungshilfe im klassischen Sinne mit einer Insel mittig der Straße sei, sondern lediglich eine Verbesserung der Sicherheit. Eine klassische Querungshilfe sei aufgrund des nicht ausreichenden Platzes nicht möglich.
Insgesamt seien ca. 40 cm Höhenunterschied zu überwinden, der bestehende Graben würde verrohrt werden. Während der Bauphase sei evtl. eine Baustellenampel nötig, die Bautätigkeit würde ca. eine Woche in Anspruch nehmen.
Im Rahmen der aufkommenden Diskussion werden folgende Punkte besprochen:
- Eine Umleitung über ein Wohngebiet (Hopfenstraße) ist bei Kreisstraßen rechtlich nicht zulässig.
- Die Anbringung von Markierungen auf der Kreisstraße zum sichereren Übergang ist rechtlich nicht zulässig.
- Ein Zebrastreifen ist ausgeschlossen, da dieser einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedarf, welche mit hohen Kosten und Hürden verbunden ist (u.a. Verkehrszählung, Gutachten zur Erforderlichkeit etc.).
Marktrat Schönegge erkundigt sich, ob nicht der bereits vorhandene kurze Fußweg in der Hopfenstraße als Ausgangspunkt für eine Querung genutzt werden könne. Bauamtsleiter Pichlmaier entgegnet, man habe bewusst die Querung näher an den Ortsausgang geplant, um hier evtl. eine weitere Bushaltestelle zu installieren. GL Reithmeier erachtet dies für äußerst unrealistisch, da an der Kreuzung Mainburger Straße / Bahnhofstraße / Auer Weg bereits eine gut frequentierte Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe vorhanden sei.
Marktrat Klier ergänzt, es gebe eine Bereitschaft der Grundstückseigentümerin des REWE-Marktes, den Grünstreifen entlang des Parkplatzes zu nutzen. Hier solle man nochmals Gespräche führen und auch diese Variante vor einer Entscheidung prüfen.
Marktrat Nocker erklärt, dass die überschlagenen Kosten zum Fenster hinausgeworfen würden, wenn tatsächlich keine klassische Querungshilfe möglich sei. 90% der Fußgänger würden weiterhin die Straße wie bisher queren.
Auch Marktrat Schranner erachtet den präsentierten Vorschlag als zu teuer. Er unterstützt die Prüfung der Nutzung des bestehenden Fußwegs, welcher zur Straße hin bereits abgesenkt sei.
In die gleiche Kerbe schlägt auch Marktrat Unger, der zwar die Notwendigkeit für eine Verbesserung erkennt, die Kosten allerdings ebenfalls als zu hoch einschätzt. Auch er bittet darum, die von Marktrat Klier vorgeschlagene Alternative zu prüfen.
Marktrat Forster bemängelt, dass die Gefahrensituation nicht bereits bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt und aufgegriffen worden sei. Auch er sieht die Errichtung einer weiteren Bushaltestelle nicht realistisch, da die bereits vorhandene Bushaltestellt quasi die Hauptbushaltestelle des Ortes sei. In jedem Falle solle man eine günstigere Variante prüfen.
Marktrat Urbaneck verweist darauf, dass gerade für Kinder feste Strukturen und Orientierungen zum Erlernen einer sicheren Straßenquerung unerlässlich seien. Dies sei auch mit der vorgestellten Variante erfüllt. Er beantragt, die Abstimmung aufzuteilen. So solle man im ersten Schritt darüber abstimmen, ob man überhaupt eine Maßnahme zur Verbesserung der Querung wolle, im zweiten Schritt solle dann über die Varianten abgestimmt werden.
Marktrat Klier schlägt vor, den Beschluss folgendermaßen zu formulieren:
„Der Marktgemeinderat erkennt die derzeitige Gefahrensituation und beauftragt die Verwaltung, eine kostengünstigere Variante zu prüfen und dem Marktgemeinderat zu präsentieren.“
Mit diesem Vorschlag zeigt sich das Gremium einverstanden.